Beschlussvorschlag:
1. Aufstellungsbeschluss gem. § 2
(1) BauGB i.V.m. § 13a BauGB
Der Ausschuss für Planung und Liegenschaften
empfiehlt dem Rat der Stadt, folgenden Beschluss zu fassen:
Der Rat der Stadt
beschließt gemäß § 2 (1) Baugesetzbuch -BauGB- vom
23. September 2004 (BGBl. I S. 2414) in der zurzeit
geltenden Fassung, die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 298, Meerbusch‑Büderich,
Kindergarten Böhler-Siedlung. Der Bebauungsplan wird gemäß
§ 13a BauGB im beschleunigten Verfahren aufgestellt, ohne
Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 (4) BauGB.
Der räumliche
Geltungsbereich dieses Bebauungsplanes umfasst die Flurstücke 1194, 795 und 796
jeweils teilweise, alle Flur 34 der Gemarkung Büderich sowie den anliegenden
Abschnitt des Laacher Weges und ist im Übersichtsplan gekennzeichnet.
Mit dem Inkrafttreten dieses Bebauungsplanes
treten die entgegenstehenden Festsetzungen des auf die Stadt Meerbusch
übergeleiteten Bebauungsplanes Nr. 9 der ehemaligen Gemeinde Büderich
außer Kraft.
2. Einordnung in die
Planungsprioritäten
Der Ausschuss für
Planung und Liegenschaften beschließt, das Projekt der Planungspriorität A zuzuordnen.
Der Ausschuss für
Planung und Liegenschaften beschließt, das Projekt Bebauungsplan Nr. 224 von
der Priorität A nach C zu verschieben.