Beschluss: zur Kenntnis genommen

 

 


Erste Beigeordnete Mielke-Westerlage erläutert, aufgrund von Schreiben der UWG-Fraktion, die dann Anlass von Presseberichterstattungen geworden sind, sei in der Öffentlichkeit der Eindruck  erweckt worden, dass es in Meerbusch keine Gefahrenabwehrpläne für Schulen geben würde. Zunächst sei festzustellen, dass sich Notfallpläne und Gefahrenabwehrpläne inhaltlich unterschieden; diese Unterscheidung  sei der UWG-Fraktion offensichtlich nicht bekannt. Bei dem in der heute als Tischvorlage verteilten Schreiben der UWG werde wieder von Notfallplänen gesprochen. Hierbei handele es sich um eine Handreichung des Ministeriums für Schule und Weiterbildung an Schulen, die für verschiedene Schadenslagen Beschreibungen und Empfehlungen enthalte.

 

Der Erstellung von Gefahrenabwehrplänen liege eine Empfehlung der  Bezirksregierung Düsseldorf zugrunde.  Diese habe eine 23 Punkte umfassende Checkliste mit Empfehlungen für organisatorische Maßnahmen zur Vorbeugung und Abwehr von Gefahrenlagen und Ausnahmesituationen an Schulen erstellt. Aufgrund dieser Empfehlung sei  für jede einzelne Meerbuscher Schule in enger Zusammenarbeit mit der Kreispolizeibehörde des Rhein-Kreis Neuss, den Schulen, den Fachbereichen 1 und 3 sowie der Feuerwehr auf der Grundlage  eines Regelwerkes, welches für alle Schulen gelten soll, ein Gefahrenabwehrplan erarbeitet worden. Diese Gefahrenabwehrpläne seien nicht statisch, sondern würden bei neuen Erkenntnissen  für einen verbesserten Schutz oder Veränderungen von Gegebenheiten vor Ort angepasst. Nach Rückfrage bei der Kreispolizeibehörde des Rhein-Kreises Neuss – KV Vorbeugung - liegt dort eine neue Handreichung des Landeskriminalamtes Düsseldorf vor. Die Kreispolizeibehörde habe mitgeteilt, die Schulträger im November zu einer Veranstaltung einzuladen und über die Empfehlungen zu informieren. Soweit die Polizei über die derzeitigen Maßnahmen hinaus Maßnahmen für eine Verbesserung von Sicherheitsstandards empfehlen würde, werde die Verwaltung diese umsetzen.

 

Frau Glasmacher erklärt, dass sich Eltern und Lehrer an die UWG gewandt hätten, andere Kommunen würden mehr für die Sicherheit der Kinder in den Schulen tun. Dies müsse in Meerbusch auch  umgesetzt werden.

 

Alle anderen Fraktionen verwahren sich entschieden gegen den Vorwurf, dass die Stadt Mehrbusch die Sicherheit in den Schulen vernachlässige und fordern die UWG auf, künftig das unberechtigte Schüren von Panik und Ängsten in der Öffentlichkeit zu unterlassen.