Bürgermeister
Spindler beantwortet die Anfrage wie folgt:
Einwohnerzahlen
gesamt:
1. Festgestellte Einwohnerzahl nach dem Zensus 9. Mai 2011: 54.313
2. Fortgeschriebene EW-Zahl von IT-NRW zum 31.12.2011: 54.378
3. Einwohnerzahl eigene Fortschreibung zum 31.12.2011 55.613
4. Differenz 2 zu 3: 1.235
Ausländer:
5. Festgestellte Zahl der Ausländer beim Zensus am 9. Mai 2011 4.700
6. Ausländer eigene Fortschreibung am 31.12.2011 5.432
7. Differenz 5 zu 6: 732
8. verbleibende Differenz 4 zu 7: 503
Der Unterschied, der relativ
gering ist, ergibt sich durch unterschiedliche Verfahren. Bei einem Umzug
innerhalb von Deutschland erfolgt die Anmeldung bei der neuen Wohnortgemeinde.
Die abgebende Wohnortgemeinde erhält im Datenträgeraustausch Kenntnis von der
Abmeldung, dass Einwohnerverzeichnis wird entsprechend berichtigt.
Bei An- und Abmeldeverfahren vom
und ins Ausland erfolgt kein automatischer Datenabgleich. Wird dann keine
Abmeldung im Bürgerbüro vorgenommen, kommt es zu den Differenzen im
Einwohnerbestand.
Da die Stadt
Meerbusch keine Schlüsselzuweisungen erhält, ergeben sich insofern keine
Auswirkungen. Hinsichtlich der Investitionspauschale und der Sportpauschale
sind die bisherigen Beträge auf Grund der Fortschreibung der Zahlen IT-NRW
vorgenommen worden, so dass auch hier keine relevante Änderung eintritt. Im
Übrigen sei zu berücksichtigen, dass ja insgesamt die jetzt festgestellten
Zahlen nach dem Zensus 9. Mai 2011 niedriger seien.