Beschluss: einstimmig beschlossen

Beschluss:

 

Der Rat der Stadt beschließt gemäß § 2 (1) Baugesetzbuch -BauGB- vom 23. September 2004 (BGBl. I S. 2414) in der zurzeit geltenden Fassung in Verbindung mit § 1 (8) BauGB die Aufstellung der 1. Ergänzung des Bebauungsplanes Nr. 59, MeerbuschBüderich, Dietrich-Bonhoeffer-Str.. Die Bebauungsplanergänzung wird gemäß § 13a BauGB im beschleunigten Verfahren aufgestellt, ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 (4) BauGB.

 

Planungsziel ist die räumliche Steuerung von Vergnügungsstätten und sonstigen Gewerbebetrieben, sofern es sich um Wettbüros und diesen vergleichbare Betriebe handelt.

 

Der räumliche Geltungsbereich dieser Bebauungsplanergänzung umfasst den Bereich des am 16. Dezember  1987 in Kraft getretenen Bebauungsplanes Nr. 59 und ist im Übersichtsplan gekennzeichnet.

 

 

Mit dem Inkrafttreten dieser Ergänzung treten die entgegenstehenden Festsetzungen des Bebauungsplanes Nr. 59 außer Kraft.

 


 


Abstimmungsergebnis:

 

einstimmig