Beschluss:
Der Rat beschließt, die Wertgrenze für Investitionen gem. § 14 GemHVO für die Hochbaumaßnahmen und Straßenbauprojekte dauerhaft auf 100.000 € festzulegen und für andere Investitionen, z.B. Kanalbaumaßnahmen, bei 250.000 € zu belassen.
Abstimmungsergebnis:
einstimmig