Beschluss:
Der Rat
der Stadt beschließt gemäß § 2 (1) Baugesetzbuch -BauGB-
vom 23. September 2004 (BGBl. I S. 2414) in der
zurzeit geltenden Fassung in Verbindung mit § 1 (8) BauGB, die
Aufstellung der 4. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 211 B,
Meerbusch‑Osterath, Wohngebiet nördlich Bommershöfer
Weg. Die Bebauungsplanänderung wird gemäß § 13a BauGB im
beschleunigten Verfahren aufgestellt, ohne Durchführung einer Umweltprüfung
nach § 2 (4) BauGB.
Planungsziel
ist die Aufhebung der beschrankten Busschleuse.
Der
räumliche Geltungsbereich dieser Bebauungsplanänderung umfasst das
Flurstück 232 der Flur 9 der Gemarkung Osterath und ist im
Übersichtsplan gekennzeichnet.
Mit dem
Inkrafttreten dieses Änderungsplanes treten die entgegenstehenden Festsetzungen
des Bebauungsplanes Nr. 211 B außer
Kraft.
Ratsherr Rettig berichtet aus
der Sitzung des Ausschusses für Planung und Liegenschaften und stellt dar, dass
dieser Beschluss gefasst worden sei, um Möglichkeiten der Stärkung des
Ortskernes zu prüfen. Ratsfrau Niederdellmann führt aus, dass dem Beschluss das
Ziel klar zu entnehmen sei, es gehe um die Öffnung der Busschranke. Hier könne
die SPD nicht zustimmen. Ende 2012 sei beschlossen worden ein Gesamtkonzept zu
erstellen, insofern sei nicht erkennbar, warum jetzt vorschnell die Einleitung
des Verfahrens beschlossen werden soll.
Ratsherr Damblon spricht sich
für die zeitnahe Einleitung des Änderungsverfahrens aus. Immerhin sei zu
beachten, dass ein solches Verfahren 1 – 2 Jahre in Anspruch nehme. Insofern
laufe das Verfahren parallel zur innerörtlichen Entwicklung. Würde man diese
abwarten und erst dann ein Änderungsverfahren einleiten, verlöre man zuviel
Zeit. Ratsherr Eimer bemängelt, dass das Verfahren aufgrund von Einzelinteressen
eingeleitet würde. Die wirtschaftlichen Interessen seien sorgsam gegen die
Interessen der Anwohner abzuwägen. Ratsherr Peters erklärt, dass auch seine
Fraktion am alten Beschluss festhalte und zunächst die Erarbeitung eines
Gesamtkonzeptes abwarten wolle.
Ratsherr Rettig merkt an, dass
der Arbeitskreis nun seine Arbeit aufnehmen müsse. Tendenziell sei man für eine
Öffnung. Das B-Plan-Verfahren biete nun die Möglichkeit in geordneter Art und
Weise die verschiedenen Interessen abzuwägen, insofern stimme seine Fraktion
zu. Ratsfrau Glasmacher erklärt, dass die UWG die Argumente der Anwohner
unterstütze und deshalb gegen die Öffnung der Busschranke sei.
Abstimmungsergebnis:
|
Ja |
Nein |
Enthaltungen |
CDU |
21 |
|
|
FDP |
9 |
|
|
SPD |
|
8 |
|
Bündnis 90 /
Die Grünen |
|
6 |
|
UWG |
|
1 |
|
Zentrum |
|
1 |
|
Fraktionslos |
- |
- |
- |
Bürgermeister |
1 |
|
|
Gesamt |
31 |
16 |
|