Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Beschluss:

 

Der Rat der Stadt beschließt gemäß § 2 (1) Baugesetzbuch -BauGB- vom 23. September 2004 (BGBl. I S. 2414) in der zurzeit geltenden Fassung in Verbindung mit § 1 (8) BauGB, die Aufstellung der 4. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 211 B, MeerbuschOsterath, Wohngebiet nördlich Bommershöfer Weg. Die Bebauungsplanänderung wird gemäß § 13a BauGB im beschleunigten Verfahren aufgestellt, ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 (4) BauGB.

Planungsziel ist die Aufhebung der beschrankten Busschleuse.

Der räumliche Geltungsbereich dieser Bebauungsplanänderung umfasst das Flurstück 232 der Flur 9 der Gemarkung Osterath und ist im Übersichtsplan gekennzeichnet.

 

 

Mit dem Inkrafttreten dieses Änderungsplanes treten die entgegenstehenden Festsetzungen des Bebauungsplanes Nr. 211 B außer Kraft.

 


Ratsherr Rettig berichtet aus der Sitzung des Ausschusses für Planung und Liegenschaften und stellt dar, dass dieser Beschluss gefasst worden sei, um Möglichkeiten der Stärkung des Ortskernes zu prüfen. Ratsfrau Niederdellmann führt aus, dass dem Beschluss das Ziel klar zu entnehmen sei, es gehe um die Öffnung der Busschranke. Hier könne die SPD nicht zustimmen. Ende 2012 sei beschlossen worden ein Gesamtkonzept zu erstellen, insofern sei nicht erkennbar, warum jetzt vorschnell die Einleitung des Verfahrens beschlossen werden soll.

Ratsherr Damblon spricht sich für die zeitnahe Einleitung des Änderungsverfahrens aus. Immerhin sei zu beachten, dass ein solches Verfahren 1 – 2 Jahre in Anspruch nehme. Insofern laufe das Verfahren parallel zur innerörtlichen Entwicklung. Würde man diese abwarten und erst dann ein Änderungsverfahren einleiten, verlöre man zuviel Zeit. Ratsherr Eimer bemängelt, dass das Verfahren aufgrund von Einzelinteressen eingeleitet würde. Die wirtschaftlichen Interessen seien sorgsam gegen die Interessen der Anwohner abzuwägen. Ratsherr Peters erklärt, dass auch seine Fraktion am alten Beschluss festhalte und zunächst die Erarbeitung eines Gesamtkonzeptes abwarten wolle.

Ratsherr Rettig merkt an, dass der Arbeitskreis nun seine Arbeit aufnehmen müsse. Tendenziell sei man für eine Öffnung. Das B-Plan-Verfahren biete nun die Möglichkeit in geordneter Art und Weise die verschiedenen Interessen abzuwägen, insofern stimme seine Fraktion zu. Ratsfrau Glasmacher erklärt, dass die UWG die Argumente der Anwohner unterstütze und deshalb gegen die Öffnung der Busschranke sei.

 


Abstimmungsergebnis:

 

 

Ja

Nein

Enthaltungen

CDU

21

 

 

FDP

9

 

 

SPD

 

8

 

Bündnis 90 / Die Grünen

 

6

 

UWG

 

1

 

Zentrum

 

1

 

Fraktionslos

-

-

-

Bürgermeister

1

 

 

Gesamt

31

16