Sitzung: 04.06.2013 Ausschuss für Planung und Liegenschaften
Ratsherr
Focken fragt, ob Planungen zu den Häusern Meerbuscher Straße 48-50 bestehen.
Herr
Lutum antwortet, dass dort eine Neubebauung geplant sei. Auch hier habe die
Beurteilung der Vorhaben nach § 34 BauGB zu erfolgen, da kein
Bebauungsplan existiere. Die Gebäudevolumen seien abgestimmt, ein positiver
Bauvorbescheid sei ergangen, ebenso folgend eine Baugenehmigung.
Ratsherr
Rettig fragt, in wie weit das Haus Nr. 52 in die Planungen einbezogen sei.
Herr
Lutum antwortet, dass hierfür keine Bauvoranfrage und kein Bauantrag vorläge.
Ratsherr
Focken spricht sich für einen Bebauungsplan aus.
Herr
Hüchtebrock erinnert daran, dass der seinerzeitige Bebauungsplan Nr. 170
geteilt worden sei. Während der Bebauungsplan Nr. 170 A – südlich der
Meerbuscher Straße in etwa zwischen Einkaufs- und Ärztezentrum und Bahn –
rechtskräftig geworden sei, sei der Bebauungsplan Nr. 170 B, in dem
die hier diskutierten Objekte liegen, nicht weitergeführt worden, da sich das
Planungsziel einer rückwärtigen Erschließung und Bebauung mangels Bereitschaft
der Grundstückseigentümer bis heute nicht habe durchsetzen lassen.
Der
Ausschuss nimmt die Ausführungen zur Kenntnis.
Anmerkung
des Schriftführers:
Wegen
ungeklärter zivilrechtlicher Auseinandersetzungen wird die Baugenehmigung zur
Zeit nicht ausgenutzt.