Ratsherr Focken fragt, ob Planungen zu den Häusern Meerbuscher Straße 48-50 bestehen.

Herr Lutum antwortet, dass dort eine Neubebauung geplant sei. Auch hier habe die Beurteilung der Vorhaben nach § 34 BauGB zu erfolgen, da kein Bebauungsplan existiere. Die Gebäudevolumen seien abgestimmt, ein positiver Bauvorbescheid sei ergangen, ebenso folgend eine Baugenehmigung.

Ratsherr Rettig fragt, in wie weit das Haus Nr. 52 in die Planungen einbezogen sei.

Herr Lutum antwortet, dass hierfür keine Bauvoranfrage und kein Bauantrag vorläge.

Ratsherr Focken spricht sich für einen Bebauungsplan aus.

Herr Hüchtebrock erinnert daran, dass der seinerzeitige Bebauungsplan Nr. 170 geteilt worden sei. Während der Bebauungsplan Nr. 170 A – südlich der Meerbuscher Straße in etwa zwischen Einkaufs- und Ärztezentrum und Bahn – rechtskräftig geworden sei, sei der Bebauungsplan Nr. 170 B, in dem die hier diskutierten Objekte liegen, nicht weitergeführt worden, da sich das Planungsziel einer rückwärtigen Erschließung und Bebauung mangels Bereitschaft der Grundstückseigentümer bis heute nicht habe durchsetzen lassen.

 

Der Ausschuss nimmt die Ausführungen zur Kenntnis.

 

Anmerkung des Schriftführers:

Wegen ungeklärter zivilrechtlicher Auseinandersetzungen wird die Baugenehmigung zur Zeit nicht ausgenutzt.