Auf Nachfrage von Ratsherrn Focken berichtet Herr Lutum, dass das OVG Münster den Antrag des Eigentümers auf Genehmigung des Abrisses zurückgewiesen habe.

Der Abbruchantrag für das Baudenkmal Alte Vikarie, Hochstr. 20 in Meerbusch-Osterath wurde am 10. Dezember 2007 abgelehnt. Im Klageverfahren hat das Verwaltungsgericht Düsseldorf mit Urteil vom 29.11.2011 die Klage abgewiesen.

Das OVG Münster hat durch Beschluss vom 15.05.2013 den Antrag auf Zulassung der Berufung des Eigentümers gegen das klageabweisende Urteil des VG Düsseldorf abgelehnt. Insbesondere die wirtschaftliche Unzumutbarkeit der Erhaltung sei vom Eigentümer nicht hinreichend dargelegt, gerade auch angesichts des Preises und Kaufs eines Denkmals als Investitionsobjekt, seiner fehlenden Unterhaltung und vor allem auch der konkreten bezifferten Kaufinteressenten gegenüber dem Denkmaleigentümer.

Damit ist der bau- und denkmalrechtliche Antrag auf Abbruch rechtskräftig abgelehnt.

Es wird in Kürze zu klären sein, ob der Eigentümer das momentan im Zustand der Notsicherung befindliche Objekt sach- und fachgerecht sanieren will, oder ein neuer Eigentümer die Obliegenheiten gem. §§ 7, 8 DSchG NRW übernimmt.

 

Der Ausschuss nimmt die Informationen mit Genugtuung zur Kenntnis.