Sitzung: 04.06.2013 Ausschuss für Planung und Liegenschaften
Auf
Nachfrage von Ratsherrn Focken berichtet Herr Lutum, dass das OVG Münster den
Antrag des Eigentümers auf Genehmigung des Abrisses zurückgewiesen habe.
Der Abbruchantrag für das Baudenkmal Alte Vikarie, Hochstr. 20 in Meerbusch-Osterath wurde
am 10. Dezember 2007 abgelehnt. Im Klageverfahren hat das Verwaltungsgericht
Düsseldorf mit Urteil vom 29.11.2011 die Klage abgewiesen.
Das OVG Münster hat durch Beschluss vom 15.05.2013
den Antrag auf Zulassung der Berufung des Eigentümers gegen das klageabweisende
Urteil des VG Düsseldorf abgelehnt. Insbesondere die wirtschaftliche
Unzumutbarkeit der Erhaltung sei vom Eigentümer nicht hinreichend dargelegt,
gerade auch angesichts des Preises und Kaufs eines Denkmals als
Investitionsobjekt, seiner fehlenden Unterhaltung und vor allem auch der
konkreten bezifferten Kaufinteressenten gegenüber dem Denkmaleigentümer.
Damit ist der
bau- und denkmalrechtliche Antrag
auf Abbruch rechtskräftig abgelehnt.
Es wird in Kürze zu klären sein, ob der Eigentümer
das momentan im Zustand der Notsicherung befindliche Objekt sach- und
fachgerecht sanieren will, oder ein neuer Eigentümer die Obliegenheiten gem. §§
7, 8 DSchG NRW übernimmt.
Der
Ausschuss nimmt die Informationen mit Genugtuung zur Kenntnis.