Sitzung: 19.06.2013 Ausschuss für Schule und Sport
Beschluss: einstimmig beschlossen
Vorlage: FB3/574/2013
Beschluss:
Die vorsorgliche Kündigung der
Dienstleistungsvereinbarungen Basis Dienstleistungen Schulen online und zusätzliche
Dienstleistungen mit dem Kommunalen Rechenzentrum Niederrhein (KRZN) wegen
Schulen online, die am 18.12.2012 ausgesprochen wurde, wird zurückgenommen.
Das Angebot der Dienstleistungen
für Schulen online mit einer Kostenerstattung in Höhe von 194.776,50 € für die
städtischen Schulen wird angenommen.
Ratsfrau
Winter fragt nach der geplanten Vertragslaufzeit bzw. den Kündigungsmöglichkeiten.
StVD Krügel erklärt, dass die Kündigungsfrist ein halbes Jahr zum Jahresende
sei und sich nicht vom ursprünglichen Vertrag unterscheide.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig.