Beschluss: einstimmig beschlossen

Beschluss:

 

Die vorsorgliche Kündigung der Dienstleistungsvereinbarungen Basis Dienstleistungen Schulen online und zusätzliche Dienstleistungen mit dem Kommunalen Rechenzentrum Niederrhein (KRZN) wegen Schulen online, die am 18.12.2012 ausgesprochen wurde, wird zurückgenommen.

 

Das Angebot der Dienstleistungen für Schulen online mit einer Kostenerstattung in Höhe von 194.776,50 € für die städtischen Schulen wird angenommen.

 


Ratsfrau Winter fragt nach der geplanten Vertragslaufzeit bzw. den Kündigungsmöglichkeiten. StVD Krügel erklärt, dass die Kündigungsfrist ein halbes Jahr zum Jahresende sei und sich nicht vom ursprünglichen Vertrag unterscheide.

 


Abstimmungsergebnis:

 

Einstimmig.