Sitzung: 04.06.2013 Ausschuss für Planung und Liegenschaften
Herr
Lutum stellt die Planung einer Wohnanlage für behinderte Personen mit der
Zielrichtung des selbständigen Wohnens vor. In der Sitzung des Ausschusses am
7. Mai 2013 wurde unter TOP 7.1 zu dem Vorhaben berichtet und die
planungsrechtliche Zulässigkeit erläutert. Er stellt sodann Einzelheiten aus
dem Prüfverfahren dar.
Ratsherr
Rettig berichtet, dass ein Anwohner zu einem anderen Ergebnis bezüglich des
Einfügens gekommen sei.
Herr
Lutum berichtet, dass der Anwohner im Verfahren beteiligt sei. Die Beurteilung
und Bescheidung von Bauanträgen und Bauvoranfragen sei und bleibe
ausschließlich Aufgabe der Unteren Bauaufsichtsbehörde. Es stehe dem Nachbarn
frei, die Rechtmäßigkeit der im übrigen noch nicht erteilten Baugenehmigung
gerichtlich überprüfen zu lassen.
Der
Ausschuss nimmt den Bericht zur Kenntnis.
In
der anschließenden Diskussion wird u. a. die Frage des rückwärtigen
Grundstückteils und einer Alternativbebauung diskutiert.
Herr
Lutum schlägt vor, die weitere Diskussion über eine mögliche Alternativbebauung
aus datenschutzrechtlichen Gründen in nichtöffentlicher Sitzung weiterzuführen.
Dem
stimmt der Ausschuss zu.