Herr Lutum stellt die Planung einer Wohnanlage für behinderte Personen mit der Zielrichtung des selbständigen Wohnens vor. In der Sitzung des Ausschusses am 7. Mai 2013 wurde unter TOP 7.1 zu dem Vorhaben berichtet und die planungsrechtliche Zulässigkeit erläutert. Er stellt sodann Einzelheiten aus dem Prüfverfahren dar.

Ratsherr Rettig berichtet, dass ein Anwohner zu einem anderen Ergebnis bezüglich des Einfügens gekommen sei.

Herr Lutum berichtet, dass der Anwohner im Verfahren beteiligt sei. Die Beurteilung und Bescheidung von Bauanträgen und Bauvoranfragen sei und bleibe ausschließlich Aufgabe der Unteren Bauaufsichtsbehörde. Es stehe dem Nachbarn frei, die Rechtmäßigkeit der im übrigen noch nicht erteilten Baugenehmigung gerichtlich überprüfen zu lassen.

 

Der Ausschuss nimmt den Bericht zur Kenntnis.

In der anschließenden Diskussion wird u. a. die Frage des rückwärtigen Grundstückteils und einer Alternativbebauung diskutiert.

Herr Lutum schlägt vor, die weitere Diskussion über eine mögliche Alternativbebauung aus datenschutzrechtlichen Gründen in nichtöffentlicher Sitzung weiterzuführen.

Dem stimmt der Ausschuss zu.