Sitzung: 29.09.2011 Rat
Beschluss: mehrheitlich abgelehnt
Abstimmung: Ja: 6, Nein: 37, Enthaltungen: 2
Vorlage: FB2/101/2011
Beschluss 1:
Der Rat beschließt folgende Änderung der vom Jugendhilfeausschuss auf seiner Sitzung am 27.09.2011 empfohlenen Nachträge zur Satzung der Stadt Meerbusch über die Erhebung von Elternbeiträgen für den Besuch von Tageseinrichtungen für Kinder im Stadtgebiet Meerbusch und zur Satzung der Stadt Meerbusch über die Erhebung von Elternbeiträgen für die Inanspruchnahme einer Kindertagespflege:
Familien mit mehreren Kindern in öffentlicher Kindertagesbetreuung, von denen eines ein landesgesetzlich beitragsfrei gestelltes Vorschulkind ist, zahlen ab einem Jahresbruttoeinkommen von unter 37.000 Euro keinen Elternbeitrag für das erste Geschwisterkind. Weitere Geschwisterkinder sind beitragsfrei.
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Ja |
Nein |
Enthaltungen |
CDU |
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20 |
|
FDP |
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7 |
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SPD |
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7 |
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Bündnis 90 /
Die Grünen |
6 |
|
|
UWG |
|
|
2 |
Zentrum |
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1 |
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Fraktionslos |
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1 |
|
Bürgermeister |
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1 |
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Gesamt |
6 |
37 |
2 |
Beschluss 2
Der Rat beschließt die als Anlage 5 und 6 beigefügten Nachträge zur Satzung der Stadt Meerbusch über die Erhebung von Elternbeiträgen für den Besuch von Tageseinrichtungen für Kinder im Stadtgebiet Meerbusch und zur Satzung der Stadt Meerbusch über die Erhebung von Elternbeiträgen für die Inanspruchnahme einer Kindertagespflege.
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Ja |
Nein |
Enthaltungen |
CDU |
20 |
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FDP |
7 |
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SPD |
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7 |
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Bündnis 90 /
Die Grünen |
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6 |
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UWG |
2 |
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Zentrum |
1 |
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Fraktionslos |
1 |
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Bürgermeister |
1 |
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Gesamt |
32 |
13 |
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Herr Becker erläutert den Änderungsantrag von Bündnis 90/ Die Grünen bezüglich der Geschwisterkindregelung in der Elternbeitragssatzung. CDU , SPD und FDP lehnen den Antrag insbesondere vor dem Hintergrund der seitens der Verwaltung vorgesehenen betreuungsformübergreifenden Elternbeitragssatzung und hinsichtlich des fehlenden Ausgleichs des Beitragsverlustes durch das Land ab. Unabhängig davon spricht sich die SPD weiter für eine grundsätzliche Beitragsfreiheit für Bildungseinrichtungen aus und folgt daher auch dem Empfehlungsbeschluss des Jugendhilfeausschusses nicht.