Ratsherr Neuhausen berichtet, dass ihm mitgeteilt worden sei, dass die Vereine bei Veranstaltungen, entgegen der bisherigen Praxis, selbst Verkehrssicherungsunternehmen für die Durchführung von Absperrungen oder sonstigen in den Verkehr eingreifenden Maßnahmen, beauftragen sollen. Er weist darauf hin, dass es den Vereinen nicht zuzumuten sei, Kosten in Höhe von etwa 3000 EUR zu tragen und diese das teilweise gar nicht finanzieren können. Er fragt, aufgrund welcher Rechtsgrundlage diese Änderung vorgenommen wurde und ob der Baubetriebshof das nicht als Service leisten könne.

 

Bürgermeister Spindler führt aus, dass für Schützenfeste und für die Veranstaltungen von Sportvereinen für dieses Jahr sichergestellt sei, dass der Baubetriebshof wieder diese Leistung erbringe. Grundlage sei ein Erlass des Ministeriums für Wirtschaft, Energie, Bauen, Wohnen und Verkehr. Die Verwaltung sei dabei, dies zu untersuchen und strebe die Erarbeitung einer für die Veranstalter finanziell tragbaren Lösung an.

 

Ratsherr Meffert macht darauf aufmerksam, dass die Regelungen des Landes betreffend öffentlicher Feste vor allem die ehrenamtlichen Veranstalter sehr belasten.