Sitzung: 29.05.2013 Rat
Ratsherr
Neuhausen berichtet, dass ihm mitgeteilt worden sei, dass die Vereine bei
Veranstaltungen, entgegen der bisherigen Praxis, selbst Verkehrssicherungsunternehmen
für die Durchführung von Absperrungen oder sonstigen in den Verkehr
eingreifenden Maßnahmen, beauftragen sollen. Er weist darauf hin, dass es den
Vereinen nicht zuzumuten sei, Kosten in Höhe von etwa 3000 EUR zu tragen und
diese das teilweise gar nicht finanzieren können. Er fragt, aufgrund welcher
Rechtsgrundlage diese Änderung vorgenommen wurde und ob der Baubetriebshof das
nicht als Service leisten könne.
Bürgermeister
Spindler führt aus, dass für Schützenfeste und für die Veranstaltungen von
Sportvereinen für dieses Jahr sichergestellt sei, dass der Baubetriebshof
wieder diese Leistung erbringe. Grundlage sei ein Erlass des Ministeriums für
Wirtschaft, Energie, Bauen, Wohnen und Verkehr. Die Verwaltung sei dabei, dies
zu untersuchen und strebe die Erarbeitung einer für die Veranstalter finanziell
tragbaren Lösung an.
Ratsherr Meffert macht darauf aufmerksam, dass die Regelungen des Landes betreffend öffentlicher Feste vor allem die ehrenamtlichen Veranstalter sehr belasten.