Beschluss: zur Kenntnis genommen

 

 

 

 


Erste Beigeordnete Mielke-Westerlage verweist auf die umfassende Informationsvorlage und insbesondere auf die seit dem Kiga-Jahr 2010/11 mit einem Volumen von 9,8 Mio. € zum Kiga-Jahr 2013/14 auf 12,1 Mio. € deutlich gestiegenen Aufwendungen im Bereich der Kindertagesbetreuung. Der von der Stadt zu tragende Anteil habe sich dabei von seinerzeit 700.00 € auf nunmehr 4,5 Mio. € erhöht, womit die Stadt Meerbusch einen erheblichen Beitrag zur Attraktivität insbesondere für junge Familien leiste.

 

Ratsherr Becker bittet zu bedenken, dass der vom Land gewährte Belastungsausgleich für den mit dem U3-Ausbau verbundenen Aufwand zu einer finanziellen Entlastung der Kommunen führe. Hier sei zu berücksichtigen, dass die Kosten der Kindertagespflege bei der Bemessung einbezogen seien, die Ausschüttung allerdings ausschließlich über die Kindpauschale in Kindertageseinrichtungen erfolge.

 

Erste Beigeordnete Mielke-Westerlage ergänzt, dass trotz Beteiligung des Landes eine steigende Belastung der Stadt gegeben sei. So reiche die Kindpauschale – bestimmt zur Abgeltung aller mit der Tagesbetreuung in Zusammenhang stehenden Kosten – nicht zur Deckung der für die städtischen Einrichtungen entstehenden Personalkosten aus.