Erste
Beigeordnete Mielke-Westerlage verweist auf die umfassende Informationsvorlage
und insbesondere auf die seit dem Kiga-Jahr 2010/11 mit einem Volumen von 9,8
Mio. € zum Kiga-Jahr 2013/14 auf 12,1 Mio. € deutlich gestiegenen Aufwendungen
im Bereich der Kindertagesbetreuung. Der von der Stadt zu tragende Anteil habe
sich dabei von seinerzeit 700.00 € auf nunmehr 4,5 Mio. € erhöht, womit die
Stadt Meerbusch einen erheblichen Beitrag zur Attraktivität insbesondere für
junge Familien leiste.
Ratsherr
Becker bittet zu bedenken, dass der vom Land gewährte Belastungsausgleich für
den mit dem U3-Ausbau verbundenen Aufwand zu einer finanziellen Entlastung der
Kommunen führe. Hier sei zu berücksichtigen, dass die Kosten der Kindertagespflege
bei der Bemessung einbezogen seien, die Ausschüttung allerdings ausschließlich
über die Kindpauschale in Kindertageseinrichtungen erfolge.
Erste
Beigeordnete Mielke-Westerlage ergänzt, dass trotz Beteiligung des Landes eine
steigende Belastung der Stadt gegeben sei. So reiche die Kindpauschale –
bestimmt zur Abgeltung aller mit der Tagesbetreuung in Zusammenhang stehenden
Kosten – nicht zur Deckung der für die städtischen Einrichtungen entstehenden
Personalkosten aus.