Ratsherr
Neuhausen begrüßt die Einrichtung eines Spezialdienstes, womit die
Jugendgerichtshilfe im Kontext der vielfältigen Aufgaben des Allgemeinen
Sozialen Dienstes eine Aufwertung erfahre. Dies entspreche auch der bereits
gängigen Praxis in vielen Kommunen.
Im
Übrigen nimmt der Ausschuss die Information zustimmend zur Kenntnis.