Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: Ja: 11, Nein: 5, Enthaltungen: 1

Beschluss:

 

Der Bau- und Umweltausschuss beschließt, die grundhafte Sanierung der Straße „Auf der Gath“ im Ortsteil Strümp, wie von der Verwaltung vorgeschlagen, auszuführen. Dabei sind vier Bauminseln mit Mehrkosten von insgesamt ca. 12.000 € brutto anzulegen.

 


Herr Unzeitig stellt die geplanten Baumaßnahmen mit einer Präsentation vor und nimmt Bezug auf die am 08. April 2013 erfolgte Bürgerinformation. Insbesondere stellt er den Verlauf der Geh- und Radwege dar.

 

Er weist darauf hin, dass für die vier von den Anliegern gewünschten Bauminseln zusätzliche Kosten von jeweils ca. 3.000 € brutto Mehrkosten anfallen würden. Der Bau- und Umweltausschuss sollte heute ebenfalls darüber entscheiden, ob und wie viele Bauminseln anzulegen sind.

In der Beschlussvorlage ist auf Seite 3 (Seite 11 der Einladung) ein Druckfehler enthalten. Bei Herstellungskosten Beleuchtung müsste es richtig heißen:

davon 70 % (nicht 50 %) beitragsfähig nach § 8 KAG.

 

Ratsherr Dr. Schumacher-Adams bittet um Erklärung, warum im Einmündungsbereich keine Querungshilfe geplant sei. Für Herrn Unzeitig ist hier die erforderliche Häufigkeit der Querungen nicht gegeben. Zudem liegt eine gute Einsehbarkeit vor. Die von Ratsherrn Dr. Schumacher-Adams angesprochene ungefähre Angleichung der Höhen der Einfahrten und der Gehwege von 5 cm auf 2 cm begründet Herr Unzeitig mit der dadurch erreichten ruhigeren Trassierung der Gehwege.

 

Die Fragen der Sachkundigen Bürger Banse und Daft zu beitragsrechtlichen Gesichtspunkten beantwortet Herr Baldus, der sich auf das geltende Kommunalabgabengesetz NRW und die Beitragssatzung der Stadt Meerbusch bezieht. Die Bestimmung der Straßenarten, z. B. Anliegerstraße oder Haupterschließungsstraße mit den jeweils zu berücksichtigenden Anteilen der Beitragspflichtigen, kann erst im Zeitpunkt der Beitragsabrechnung und Bescheiderteilung erfolgen. Dabei sind unterschiedliche Aspekte der jeweiligen Straße zu prüfen. Die Straßen der Stadt Meerbusch sind beitragsrechtlich nicht generell in einem Katalog nach ihrer Art zugeordnet, da für die Einstufung der Straße die Verhältnisse zum Zeitpunkt „des Entstehens der sachlichen Beitragspflicht“ maßgebend sind. In der Bürgerinformation wurden grobe Erhebungen der Geschossigkeiten der bebauten oder bebaubaren Grundstücke zugrunde gelegt. Bei der Beitragsabrechnung wird die jeweilige Geschossigkeit genau geprüft, sodass z. B. eine Dreigeschossigkeit auch entsprechend der Beitragssatzung einbezogen wird.

 

Ratsherr Jürgens gibt zu bedenken, dass neue Bauminseln zusätzlich spätere Unterhaltungskosten hinsichtlich der Grünpflege verursachen und die durch das Wurzelwachstum erzeugten Schäden in späteren Jahren ebenfalls Kosten bedingen können.

 

 


Abstimmungsergebnis:

 

 

Ja

Nein

Enthaltungen

CDU

5

1

1

FDP

3

1

 

SPD

 

3

 

Bündnis 90/Die Grünen

2

 

 

UWG

1

 

 

Gesamt:

11

5

1