Beschluss: zur Kenntnis genommen

Herr Fiebig berichtet, dass sich die in der Sitzung des Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsförderungsausschuss am 19.05.2011 beschlossene Festlegung der Wertgrenzen gem. § 14 GemHVO von 100.000 € für Hoch- und Straßenbaumaßnahmen und von 250.000 € für sonstige Maßnahmen in der Praxis bewährt habe. Die beschlossene 2-jährige Befristung der Festlegung laufe nunmehr ab. Die Verwaltung schlage vor, die Festlegung der Wertgrenzen unbefristet weiterzuführen.

 

Der Ausschuss nimmt dies zur Kenntnis und erhebt keine Einwände.