Sitzung: 16.05.2013 Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsförderungsausschuss
Beschluss: zur Kenntnis genommen
Herr
Fiebig berichtet, dass sich die in der Sitzung des Haupt-, Finanz- und
Wirtschaftsförderungsausschuss am 19.05.2011 beschlossene Festlegung der
Wertgrenzen gem. § 14 GemHVO von 100.000 € für Hoch- und Straßenbaumaßnahmen
und von 250.000 € für sonstige Maßnahmen in der Praxis bewährt habe. Die
beschlossene 2-jährige Befristung der Festlegung laufe nunmehr ab. Die
Verwaltung schlage vor, die Festlegung der Wertgrenzen unbefristet
weiterzuführen.
Der
Ausschuss nimmt dies zur Kenntnis und erhebt keine Einwände.