Beschluss: einstimmig beschlossen

Beschluss:

 

Der Ausschuss für Planung und Liegenschaften empfiehlt dem Rat der Stadt, folgenden Beschluss zu fassen:

 

Der Rat der Stadt beschließt die 2. vereinfachte Änderung des Bebauungsplanes Nr. 164 B, Meerbusch‑Lank-Latum, Krahnengasse/Kaldenberg im Bereich Krahnengasse 21-23, als Satzung gemäß § 10 (1) Baugesetzbuch -BauGB- vom 23. September 2004 (BGBl. I S. 2414), zuletzt geändert durch Gesetz vom 22. Juli 2011 (BGBl. I S. 1509) in Verbindung mit § 7 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein‑Westfalen vom 14. Juli 1994 (GV.NRW. S. 666/SGV.NRW. 2023), zuletzt geändert durch Gesetz vom 9. April 2013 (GV.NRW. S. 194).

 

Der räumliche Geltungsbereich dieser Bebauungsplanänderung umfasst Teile der Flurstücke 151 und 152 der Flur 3 der Gemarkung Latum und ist im Übersichtsplan gekennzeichnet.

 

 

Gleichzeitig wird die Entwurfsbegründung als Entscheidungsbegründung gemäß § 9 (8) BauGB beschlossen.

Mit dem Inkrafttreten dieses Änderungsplanes treten die entgegenstehenden Festsetzungen des Bebauungsplanes Nr. 164 B außer Kraft.

 


Herr Hüchtebrock erläutert das Bauvorhaben, die Planänderung und das Verfahren.


Abstimmungsergebnis:                    einstimmig