Sitzung: 04.06.2013 Ausschuss für Planung und Liegenschaften
Beschluss: einstimmig beschlossen
Vorlage: FB4/561/2013
Beschluss:
Der Ausschuss für Planung und Liegenschaften empfiehlt
dem Rat der Stadt, folgenden Beschluss zu fassen:
Der Rat
der Stadt beschließt die 2. vereinfachte Änderung des Bebauungsplanes
Nr. 164 B, Meerbusch‑Lank-Latum, Krahnengasse/Kaldenberg im Bereich
Krahnengasse 21-23, als Satzung gemäß
§ 10 (1) Baugesetzbuch -BauGB- vom
23. September 2004 (BGBl. I S. 2414), zuletzt geändert
durch Gesetz vom 22. Juli 2011 (BGBl. I S. 1509) in
Verbindung mit § 7 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein‑Westfalen
vom 14. Juli 1994 (GV.NRW. S. 666/SGV.NRW. 2023),
zuletzt geändert durch Gesetz vom 9. April 2013
(GV.NRW. S. 194).
Der räumliche Geltungsbereich dieser
Bebauungsplanänderung umfasst Teile der Flurstücke 151 und 152
der Flur 3 der Gemarkung Latum und ist im Übersichtsplan
gekennzeichnet.
Gleichzeitig wird die Entwurfsbegründung als Entscheidungsbegründung
gemäß § 9 (8) BauGB beschlossen.
Mit dem Inkrafttreten dieses Änderungsplanes treten die
entgegenstehenden Festsetzungen des Bebauungsplanes Nr. 164 B außer Kraft.
Herr Hüchtebrock erläutert das Bauvorhaben, die Planänderung und das Verfahren.
Abstimmungsergebnis: einstimmig