Herr Lutum berichtet über den Eigentümerwechsel des Objekts. Ein Architekt sei beauftragt worden, ein Nutzungskonzept mit Neu- und Umbauten zu entwickeln. Dazu liege eine Bauvoranfrage mit planungs- und denkmalrechtlichen Fragestellungen vor.

Herr Lutum stellt an Hand von Lageplänen und Ansichtsskizzen die Projektgedanken dar. Während man über kleinere, in der Architektur zurückgenommene Anbauten diskutieren könne, sei die städtebauliche Idee einer Straßenraumfassung durch eine Wandscheibe auf Grund der abschnittsweise historischen Entwicklung der Gonellastraße kaum nachvollziehbar, zumal sie ein wesentliches Bauteil des Gesamtdenkmals, den Saal, verberge und damit ebenso auf denkmalpflegerische Bedenken stoße wie die deutliche Reduzierung und Beschränkung des Gastronomiebereichs auf das Erdgeschoss des dem Alten Markt zugewandten Gebäudeteils. Insofern könne jetzt in noch keiner Weise über Befreiungen von den Festsetzungen des Bebauungsplanes Nr. 161 befunden werden.

 

Auf Frage zu dem rechts angrenzenden Fachwerk antwortet Herr Lutum, dass dort zur Zeit die von der Voreigentümerin geforderten Sicherungsmaßnahmen durchgeführt werden.

Weitere Detailfragen aus dem Ausschuss werden beantwortet.

 

Dieser teilt die städtebaulichen und denkmalpflegerischen Vorbehalte der Verwaltung und fordert sie auf, dies dem Eigentümer und dem Architekten zu verdeutlichen. Der Ausschuss erwarte, über die nächsten planerischen Schritte frühzeitig informiert zu werden.

Dies sagt die Verwaltung zu.