Sitzung: 04.06.2013 Ausschuss für Planung und Liegenschaften
Herr
Lutum berichtet über den Eigentümerwechsel des Objekts. Ein Architekt sei
beauftragt worden, ein Nutzungskonzept mit Neu- und Umbauten zu entwickeln.
Dazu liege eine Bauvoranfrage mit planungs- und denkmalrechtlichen
Fragestellungen vor.
Herr
Lutum stellt an Hand von Lageplänen und Ansichtsskizzen die Projektgedanken
dar. Während man über kleinere, in der Architektur zurückgenommene Anbauten
diskutieren könne, sei die städtebauliche Idee einer Straßenraumfassung durch
eine Wandscheibe auf Grund der abschnittsweise historischen Entwicklung der
Gonellastraße kaum nachvollziehbar, zumal sie ein wesentliches Bauteil des
Gesamtdenkmals, den Saal, verberge und damit ebenso auf denkmalpflegerische
Bedenken stoße wie die deutliche Reduzierung und Beschränkung des
Gastronomiebereichs auf das Erdgeschoss des dem Alten Markt zugewandten
Gebäudeteils. Insofern könne jetzt in noch keiner Weise über Befreiungen von
den Festsetzungen des Bebauungsplanes Nr. 161 befunden werden.
Auf
Frage zu dem rechts angrenzenden Fachwerk antwortet Herr Lutum, dass dort zur
Zeit die von der Voreigentümerin geforderten Sicherungsmaßnahmen durchgeführt
werden.
Weitere
Detailfragen aus dem Ausschuss werden beantwortet.
Dieser
teilt die städtebaulichen und denkmalpflegerischen Vorbehalte der Verwaltung
und fordert sie auf, dies dem Eigentümer und dem Architekten zu verdeutlichen.
Der Ausschuss erwarte, über die nächsten planerischen Schritte frühzeitig
informiert zu werden.
Dies
sagt die Verwaltung zu.