Sitzung: 07.05.2013 Ausschuss für Planung und Liegenschaften
Herr
Hüchtebrock erläutert den Sachstand zum Bauantrag für das Hephata-Wohnheim am
Kamper Weg. Im Rahmen der Prüfung liegen nunmehr die Stellungnahmen des
Rhein-Kreises Neuss zu Umweltschutz/Koordination und der Stadt Neuss zum
vorbeugenden Brandschutz vor. Die Prüfung des Einfügens nach § 34 BauGB wurde
weiter fortgesetzt und abgeschlossen. Sowohl die geplanten Trauf- und
Firsthöhen als auch das geplante Bauvolumen fügen sich in den vorhandenen
Umgebungsmaßstab ein, ohne Spannungen zu erzeugen. Der Bauherrschaft sei
aufgegeben worden, vor Erteilung einer Teilbaugenehmigung für Erdarbeiten,
Gründung, Grundleitungen und Bodenplatte die Zustimmung der
Grundstückseigentümer bzw. eines Kauf- oder Eigentumsnachweises vorzulegen.
Danach und nach Auswertung der externen Stellungnahmen könne die
Teilbaugenehmigung erteilt werden.
Am
16. April 2013habe die Hephata-Stiftung der Nachbarschaft das Vorhaben
vorgestellt, zu einem Einvernehmen sei es dabei leider nicht gekommen.
Ratsherr
Jung bestätigt die Veranstaltung, bei der der Bauantrag mit neuen Plänen
vorgestellt wurde. Die Baukörpergröße sorge weiterhin für Diskussionen in der
Nachbarschaft.
Sachkundiger
Bürger Weyen fragt, welche neuen Pläne vorliegen und wie es sich bezüglich des
Sicheinfügens im Hinblick auf das Maß der baulichen Nutzung verhalte, wenn das
Grundstück geteilt werde.
Herr
Hüchtebrock antwortet, dass eine Grundstücksteilung nicht Gegenstand des
Bauantrages sei.
Ratsherr
Schoenauer stellt den Antrag, diesen Bauantrag nach § 34 BauGB im Ausschuss für
Planung und Liegenschaften an Hand der aktuellen Pläne vorzustellen und zu
erläutern.
Abstimmungsergebnis: einstimmig