Herr Hüchtebrock erläutert den Sachstand zum Bauantrag für das Hephata-Wohnheim am Kamper Weg. Im Rahmen der Prüfung liegen nunmehr die Stellungnahmen des Rhein-Kreises Neuss zu Umweltschutz/Koordination und der Stadt Neuss zum vorbeugenden Brandschutz vor. Die Prüfung des Einfügens nach § 34 BauGB wurde weiter fortgesetzt und abgeschlossen. Sowohl die geplanten Trauf- und Firsthöhen als auch das geplante Bauvolumen fügen sich in den vorhandenen Umgebungsmaßstab ein, ohne Spannungen zu erzeugen. Der Bauherrschaft sei aufgegeben worden, vor Erteilung einer Teilbaugenehmigung für Erdarbeiten, Gründung, Grundleitungen und Bodenplatte die Zustimmung der Grundstückseigentümer bzw. eines Kauf- oder Eigentumsnachweises vorzulegen. Danach und nach Auswertung der externen Stellungnahmen könne die Teilbaugenehmigung erteilt werden.

Am 16. April 2013habe die Hephata-Stiftung der Nachbarschaft das Vorhaben vorgestellt, zu einem Einvernehmen sei es dabei leider nicht gekommen.

Ratsherr Jung bestätigt die Veranstaltung, bei der der Bauantrag mit neuen Plänen vorgestellt wurde. Die Baukörpergröße sorge weiterhin für Diskussionen in der Nachbarschaft.

Sachkundiger Bürger Weyen fragt, welche neuen Pläne vorliegen und wie es sich bezüglich des Sicheinfügens im Hinblick auf das Maß der baulichen Nutzung verhalte, wenn das Grundstück geteilt werde.

Herr Hüchtebrock antwortet, dass eine Grundstücksteilung nicht Gegenstand des Bauantrages sei.

Ratsherr Schoenauer stellt den Antrag, diesen Bauantrag nach § 34 BauGB im Ausschuss für Planung und Liegenschaften an Hand der aktuellen Pläne vorzustellen und zu erläutern.

 

Abstimmungsergebnis:                    einstimmig