Beschluss:
Der Kulturausschuss beschließt,
entsprechend der fachlichen Auffassungen des Fachamtes LVR-Amt für
Denkmalpflege im Rheinland und der Unteren Denkmalbehörde das Gebäude
katholischer Kindergarten Paul-Jülke-Str. 1, Gemarkung Strümp, Flur 5,
Flurstück 154 unter lfd. Nr. 144 in die Denkmalliste der Stadt Meerbusch
einzutragen.
Auf Nachfrage aus dem Ausschuss bestätigt die Untere Denkmalbehörde, dass dem Eintragungsverfahren des Denkmals eine Vorläufige Unterschutzstellung gem. § 4 DSchGNW im Jahr 2009 vorausgegangen ist.
Abstimmungsergebnis:
einstimmig