Beschlussvorschlag:
Der
Kulturausschuss beschließt gem. § 24 (3) Denkmalschutzgesetz NRW erneut die
Wiederberufung von Frau Dr. Rosemarie Vogelsang für die Dauer von 5 Jahren.
Abstimmungsergebnis:
einstimmig
Kulturausschussvorsitzender
Radmacher sowie die Kulturdezernentin beglückwünschen Frau Dr. Vogelsang mit
einem Blumenstrauß und danken ihr für ihre engagierte Arbeit für den
Denkmalschutz.
Der
Vorsitzende berichtet von der Veranstaltung des Landschaftsverbandes Rheinland
und der Fachhochschule Köln am 27.05.2013 „16. Kölner Gespräch zu Architektur
und Denkmalpflege mit dem Thema: Ehrenamt und bürgerschaftliches Engagement in
der Denkmalpflege“. Hier war die Stadt Meerbusch eingeladen, über Erfahrungen
aus der Sicht einer Unteren Denkmalbehörde mit Beauftragten für Denkmalpflege nach
§ 24 DSchGNW zu berichten. (Eine Kurzfassung des bebilderten Vortrags erfolgte
unter TO 5.4)