Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: Ja: 12, Nein: 4, Enthaltungen: 1

Beschluss:

 

Der Ausschuss für Planung und Liegenschaften empfiehlt dem Rat der Stadt die Einleitung eines Verfahrens zur Änderung des Bebauungsplanes Nr. 211 B unter Beachtung der Ergebnisse der zeitweisen Öffnung der Schranke im Zusammenhang mit dem Umbau der Hugo-Recken-Straße und folgenden Beschluss zu fassen:

 

Der Rat der Stadt beschließt gemäß § 2 (1) Baugesetzbuch -BauGB- vom 23. September 2004 (BGBl. I S. 2414) in der zurzeit geltenden Fassung in Verbindung mit § 1 (8) BauGB, die Aufstellung der 4. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 211 B, MeerbuschOsterath, Wohngebiet nördlich Bommershöfer Weg. Die Bebauungsplanänderung wird gemäß § 13a BauGB im beschleunigten Verfahren aufgestellt, ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 (4) BauGB.

Planungsziel ist die Aufhebung der beschrankten Busschleuse.

Der räumliche Geltungsbereich dieser Bebauungsplanänderung umfasst das Flurstück 232 der Flur 9 der Gemarkung Osterath und ist im Übersichtsplan gekennzeichnet.

 

 

Mit dem Inkrafttreten dieses Änderungsplanes treten die entgegenstehenden Festsetzungen des Bebauungsplanes Nr. 211 B außer Kraft.

 

 


Der Vorsitzende erteilt Herrn Architekt Elwert als Sprecher des Antragstellers das Wort.

Herr Elwert begründet den Antrag.

 

Sachkundiger Bürger Losse erklärt für die SPD-Fraktion, dass Überlegungen zur Öffnung oder Beibehaltung der Schranke legitim seien. Allerdings hätte in der Vergangenheit die Durchführung von Einzelmaßnahmen ohne ein Gesamtkonzept zu oft zu unnötigen Problemen geführt. Im beschlossenen Arbeitskreis sei ein verkehrliches Gesamtkonzept zu diskutieren, weshalb sich die SPD-Fraktion für die Beschlussalternative ausspreche. Er erinnert an die Behandlung zweier diesbezüglicher gegenläufiger Bürgeranregungen im Ausschuss vor nicht allzu langer Zeit.

Ratsherr Damblon sieht in einer Öffnung der Schranke überwiegend Vorteile, die vor allem dem örtlichen Einzelhandel, der gerade jetzt positive Zeichen gesetzt habe und dies weiterhin wolle, zugute kämen. Die CDU-Fraktion spreche sich deshalb für den Beschlussvorschlag aus, was eine parallele Behandlung im Rahmen eines Verkehrskonzepts durch den Arbeitskreis nicht ausschließe.

Ratsherr Peters spricht sich für die Beschlussalternative aus.

Ratsherr Rettig schließt sich den Ausführungen von Ratsherrn Damblon an. Es sei ihm bewusst, dass es zu deutlichen Meinungsunterschieden bei der Öffentlichkeitsbeteiligung kommen werde. Die Politik sei jedoch gefordert, Entscheidungen zu treffen.

Ratsherr Schoenauer bemerkt, dass die Bürgeranregung nicht unmittelbar mit „Ja“ oder „Nein“ beschieden werden könne, da Voraussetzung für eine Beseitigung der Schranke eine Änderung des Bebauungsplanes sei. Diese wiederum sei ergebnisoffen; niemand könne den Ausgang dieses Änderungsverfahren vorhersehen. Die Definition eines Planungszieles stehe dem nicht entgegen.

Sachkundiger Bürger Weyen vermisst eine Gesamtschau und spricht sich für eine Verkehrsuntersuchung aus.

 


 

Abstimmungsergebnis:

 

 

Ja

Nein

Enthaltungen

CDU

7

 

 

FDP

4

 

 

SPD

 

2

 

Bündnis 90/Die Grünen

 

2

 

UWG

 

 

1

fraktionslos

1

 

 

Gesamt:

12

4

1