Sitzung: 04.06.2013 Ausschuss für Planung und Liegenschaften
Beschluss: mehrheitlich beschlossen
Abstimmung: Ja: 12, Nein: 4, Enthaltungen: 1
Vorlage: FB4/181/2013
Beschluss:
Der Ausschuss für Planung und
Liegenschaften
empfiehlt dem Rat der Stadt die Einleitung eines Verfahrens zur
Änderung des Bebauungsplanes Nr. 211 B unter Beachtung der Ergebnisse der
zeitweisen Öffnung der Schranke im Zusammenhang mit dem Umbau der
Hugo-Recken-Straße und folgenden Beschluss zu fassen:
Der Rat
der Stadt beschließt gemäß § 2 (1) Baugesetzbuch -BauGB-
vom 23. September 2004 (BGBl. I S. 2414) in der
zurzeit geltenden Fassung in Verbindung mit § 1 (8) BauGB, die
Aufstellung der 4. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 211 B,
Meerbusch‑Osterath, Wohngebiet nördlich Bommershöfer
Weg. Die Bebauungsplanänderung wird gemäß § 13a BauGB im
beschleunigten Verfahren aufgestellt, ohne Durchführung einer Umweltprüfung
nach § 2 (4) BauGB.
Planungsziel
ist die Aufhebung der beschrankten Busschleuse.
Der
räumliche Geltungsbereich dieser Bebauungsplanänderung umfasst das
Flurstück 232 der Flur 9 der Gemarkung Osterath und ist im
Übersichtsplan gekennzeichnet.
Mit dem
Inkrafttreten dieses Änderungsplanes treten die entgegenstehenden Festsetzungen
des Bebauungsplanes Nr. 211 B außer
Kraft.
Der
Vorsitzende erteilt Herrn Architekt Elwert als Sprecher des Antragstellers das
Wort.
Herr
Elwert begründet den Antrag.
Sachkundiger
Bürger Losse erklärt für die SPD-Fraktion, dass Überlegungen zur Öffnung oder
Beibehaltung der Schranke legitim seien. Allerdings hätte in der Vergangenheit
die Durchführung von Einzelmaßnahmen ohne ein Gesamtkonzept zu oft zu unnötigen
Problemen geführt. Im beschlossenen Arbeitskreis sei ein verkehrliches
Gesamtkonzept zu diskutieren, weshalb sich die SPD-Fraktion für die
Beschlussalternative ausspreche. Er erinnert an die Behandlung zweier
diesbezüglicher gegenläufiger Bürgeranregungen im Ausschuss vor nicht allzu
langer Zeit.
Ratsherr
Damblon sieht in einer Öffnung der Schranke überwiegend Vorteile, die vor allem
dem örtlichen Einzelhandel, der gerade jetzt positive Zeichen gesetzt habe und
dies weiterhin wolle, zugute kämen. Die CDU-Fraktion spreche sich deshalb für
den Beschlussvorschlag aus, was eine parallele Behandlung im Rahmen eines
Verkehrskonzepts durch den Arbeitskreis nicht ausschließe.
Ratsherr
Peters spricht sich für die Beschlussalternative aus.
Ratsherr
Rettig schließt sich den Ausführungen von Ratsherrn Damblon an. Es sei ihm
bewusst, dass es zu deutlichen Meinungsunterschieden bei der
Öffentlichkeitsbeteiligung kommen werde. Die Politik sei jedoch gefordert,
Entscheidungen zu treffen.
Ratsherr
Schoenauer bemerkt, dass die Bürgeranregung nicht unmittelbar mit „Ja“ oder
„Nein“ beschieden werden könne, da Voraussetzung für eine Beseitigung der
Schranke eine Änderung des Bebauungsplanes sei. Diese wiederum sei
ergebnisoffen; niemand könne den Ausgang dieses Änderungsverfahren vorhersehen.
Die Definition eines Planungszieles stehe dem nicht entgegen.
Sachkundiger
Bürger Weyen vermisst eine Gesamtschau und spricht sich für eine
Verkehrsuntersuchung aus.
Abstimmungsergebnis:
|
Ja |
Nein |
Enthaltungen |
CDU |
7 |
|
|
FDP |
4 |
|
|
SPD |
|
2 |
|
Bündnis
90/Die Grünen |
|
2 |
|
UWG |
|
|
1 |
fraktionslos |
1 |
|
|
Gesamt: |
12 |
4 |
1 |