Herr Lutum berichtet wie folgt:

 

5.1

Die Planung für die beabsichtigte Umstrukturierung des Baukomplexes Alte Weinschenke/Weinhandlung van Dawen wird in einem bebilderten Vortrag der UD vorgestellt. Dabei werden auch die wesentlichen städtebaulichen Intentionen des Entwurfs dargestellt. Die Reduzierung der Gastronomienutzung zugunsten von Wohnen wird denkmalpflegerisch problematisch gesehen. Es sind Planänderungen erforderlich. In der Sitzung des Ausschusses für Liegenschaften und Planung am 04.06.2013 wird das Projekt ebenfalls vorgestellt.

 

5.2 Sachstand Baudenkmal Alte Vikarie, Hochstr. 20 in Osterath.

Der Abbruchantrag für das Baudenkmal Alte Vikarie, Hochstr. 20 in Meerbusch-Osterath wurde am 10. Dezember 2007 abgelehnt. Im Klageverfahren hat das Verwaltungsgericht Düsseldorf mit Urteil vom 29.11.2011 die Klage abgewiesen.

Das OVG Münster hat durch Beschluss vom 15.05.2013 den Antrag auf Zulassung der Berufung des Eigentümers gegen das klageabweisende Urteil des VG Düsseldorf abgelehnt. Insbesondere die wirtschaftliche Unzumutbarkeit der Erhaltung sei vom Eigentümer nicht hinreichend dargelegt, gerade auch angesichts des Preises und Kaufs eines Denkmals als Investitionsobjekt, seiner fehlenden Unterhaltung und vor allem auch der konkreten bezifferten Kaufinteressenten gegenüber dem Denkmaleigentümer.

Damit ist der bau- und denkmalrechtliche Antrag auf Abbruch rechtskräftig abgelehnt.

Es wird in Kürze zu klären sein, ob der Eigentümer das momentan im Zustand der Notsicherung befindliche Objekt sach- und fachgerecht sanieren will, oder ein neuer Eigentümer die Obliegenheiten gem. §§ 7, 8 DSchGNW übernimmt.

 

5.3

Die FH-Köln, Fakultät für Architektur, Institut für Baugeschichte und Denkmalpflege erarbeitet eine Studie zu den Möglichkeiten der digitalen Auswertung des preußischen Urkatasters am Beispiel von Meerbusch-Osterath, da hier die Quellenlage gut bekannt ist. Mit der Studie sind Beiträge zur Osterather Ortsgeschichte zu erwarten. Der Kulturausschuss befürwortet die Unterstützung des Projektes durch die Untere Denkmalbehörde.

 

5.4

Mit Bezug zu TOP 1 wurde von der UD die Kurzfassung eines bebilderten Vortrages über die Arbeit der Beauftragten für Denkmalpflege in den vergangenen zehn Jahren gegeben..