Beschluss:

 

Der Bau- und Umweltausschuss beschließt, die Entscheidung über die Bürgeranregung gem. § 24 GO NRW vom 26.02.2013 und über den Antrag der UWG-Fraktion vom 12.02.2013 zur Einführung einer Baumschutzsatzung zu vertagen.

Die Verwaltung wird mit der Prüfung beauftragt, welche Erfahrungen andere Kommunen mit den Vor- und Nachteilen von bestehenden Baumschutzsatzungen gemacht haben. Ebenfalls soll die Möglichkeit der Anzeigepflicht über gefällte Bäume mit der Verpflichtung einer Ersatzpflanzung auf dem privaten Grundstück oder bei zu kleiner Fläche ein Ausgleich auf städtischen Flächen geprüft werden.

 


Der Vorsitzende verweist auf die Tischvorlage mit den angekündigten Angaben zu benachbarten Kommunen.

 

Anschließend erteilt der Vorsitzende Herrn Breer als Sprecher des BUND das Wort. Herr Breer erläutert die Bürgeranregung und bezieht sich auf die in der Beschlussvorlage genannten Merkmale Unverhältnismäßigkeit und Kosten. Der Aspekt des Baumschutzes fehle in vielen Bebauungsplänen der Stadt. Baumschutz könne durch die Leitpläne und eine Baumschutzsatzung erreicht werden. Aufgrund der Ergebnisse der Gartenamtsleiterkonferenz 2011 wäre eine Baumschutzsatzung bei einer Stadt wie Meerbusch mit ca. 55.000 Einwohnern mit nur einer halben Arbeitskraft umsetzbar. Der BUND bittet die Verwaltung zu handeln.

 

Im Namen der SPD-Fraktion spricht sich Ratsherr Grund für die Erstellung einer Baumschutzsatzung aus, da diese in den meisten Nachbarstädten angewandt wird.

 

Ratsherr Damblon gibt für die CDU-Fraktion zu bedenken, dass diese Satzung nicht zielführend ist und sich die Situation insgesamt nicht verbessern würde. So werden in Krefeld fast 90 % aller Anträge auf Fällung genehmigt. Bei einer fiktiven Zahl von 200 Anträgen in Meerbusch würden danach ca. 10 bis 20 Bäume gerettet. Zudem bestehe die Gefahr, dass bei Bestehen der Satzung viele Grundstückseigentümer Bäume vor Erreichen des Stammumfanges von 80 cm fällen, um einen späteren Antrag zu vermeiden. Auch können die Zahlen z. B. einer Großstadt wie Düsseldorf nicht mit Meerbusch verglichen werden. Als sinnvoller wird entsprechende Öffentlichkeitsarbeit erachtet.

 

Ratsfrau Niegeloh verweist auf das Prädikat – Meerbusch, die Stadt im Grünen -, das zu erhalten ist. Wichtig sei, dass auf Privatflächen Bäume erhalten und nachgepflanzt werden. Die SPD-Fraktion befürwortet die Einführung einer Baumschutzsatzung.

 

Sachkundiger Bürger Welsch sieht bei einer Baumschutzsatzung eine Bevormundung sowie einen Eingriff in das Eigentum. Für die FDP-Fraktion lehnt er die Satzung ab, jedoch sollte im Sinne des Klimaschutzes über eine Anzeigepflicht nachgedacht werden.

 

Ratsherr Fliege erwartet von der Verwaltung Angaben anderer Kommunen über die Vor- und Nachteile von bestehenden Baumschutzsatzungen.

 

Technischer Beigeordneter Dr. Gérard führt an, dass die Stadt Ratingen ihre Satzung vor allem vor dem Hintergrund des personellen Aufwandes und der verwaltungsgerichtlichen Belastbarkeit wieder aufgehoben hat.

 

Laut Herrn Betsch werden die Anträge in anderen Kommunen aufgrund der langen Bestandsdauer der Satzungen als Routineverfahren bearbeitet, für die auch entsprechendes Personal zur Verfügung steht. Er weist darauf hin, dass sich immer wieder auch gerichtliche Verfahren ergeben können. Es ist unbestritten, dass es Argumente für und gegen eine Baumschutzsatzung gibt. Hier muss die jeweilige Kommune im Rahmen einer Abwägung entscheiden, ob eine Baumschutzsatzung erlassen werden soll. So hat sich z. B. die Stadt Münster im Jahr 2012 gegen eine Satzung entschieden. Im Vorfeld hat ein öffentliches Hearing mit unterschiedlichen Interessenvertretern stattgefunden, bei dem sich nicht zuletzt die Umweltverbände gegen die Einführung einer Baumschutzsatzung ausgesprochen haben.

 

Sachkundige Bürgerin Fingerhut sieht in Bäumen wichtige Pflanzen, die Sauerstoff produzieren. Da auch Naturdenkmäler dazu zählen, bittet sie die Verwaltung um Aufstellung, wie viele und an welchen Standorten in Meerbusch Naturdenkmäler vorhanden sind.

 

Ratsherr Kunze erinnert daran, dass der Rhein-Kreis Neuss vor ca. 20 bis 30 Jahren der waldärmste Kreis in Nordrhein-Westfalen war. Die Waldbilanz habe sich jedoch in Meerbusch in den letzten Jahren sehr verbessert. Wegen der heute eher kleineren Baugrundstücke geht das private Grün zurück.

 

Sachkundiger Bürger Mocka beantragt, die Entscheidung zu vertagen. Er hält die Kenntnis über die Erfahrungen anderer Kommunen mit Pro und Contra für erforderlich, bevor eine Entscheidung in Meerbusch getroffen wird. Wichtig wäre zu wissen, wie viele Fällungen dort vorgenommen wurden. Auch sollte das Thema insgesamt noch mal in den Fraktionen besprochen werden.

 

Technischer Beigeordneter Dr. Gérard sieht in einem Gutachten eine mögliche Hilfestellung für die politische Entscheidungsfindung.

 

Ratsfrau Niegeloh hinterfragt, ob ohne eine Baumschutzsatzung in anderer Form von den Grundstückseigentümern ein bestimmtes Verhalten gefordert werden kann. Dies ist laut Herrn Betsch ohne eine rechtliche Grundlage nicht möglich.

 

Sachkundiger Bürger Welsch konkretisiert seinen Vorschlag dahin gehend, dass neben der Anzeigepflicht über gefällte Bäume eine Verpflichtung der Ersatzpflanzung auf dem privaten Grundstück oder bei zu kleiner Fläche ein Ausgleich auf städtischen Flächen bestimmt werden könnte.

 

Sachkundiger Bürger Banse regt an, über die Verringerung des Stammdurchmessers auf 40  cm nachzudenken, um die Fällungen kurz vor der 80 cm – Grenze zu vermeiden.

 

Beratendes Mitglied Hauke schlägt eine Satzung probeweise mit begrenzter Laufzeit vor.

 

Nach weiterer Diskussion wird der Beschluss gefasst.

 

Anmerkung der Schriftführerin: Als Anlage sind die Tischvorlage –Angaben benachbarter Städte- sowie eine Aufstellung über Naturdenkmäler –FAX des Rhein-Kreis Neuss vom 15.05.2013-  beigefügt.

 


Abstimmungsergebnis:

 

 

Ja

Nein

Enthaltungen

CDU

 

 

7

FDP

4

 

 

SPD

3

 

 

Bündnis 90/Die Grünen

2

 

 

UWG

1

 

 

Gesamt:

10

0

7