Beschluss: mehrheitlich abgelehnt

Abstimmung: Ja: 4, Nein: 14

Bürgermeister Spindler erläutert, die Verwaltung habe im Rahmen der Haushaltsberatungen 2013 den Auftrag erhalten, eine Entgeltregelung für dauerhaft genutzte städtische Räume zu erarbeiten. Das Ergebnis der Überprüfung sei in der vorliegenden Informationsvorlage dargestellt. Die Verwaltung komme zu dem Ergebnis, dass eine Entgeltregelung auf Grund exakt ermittelter Kosten insgesamt unwirtschaftlich sei und habe daher keinen Beschlussvorschlag formuliert.

 

Herr Klein erläutert die Informationsvorlage. Aufgrund der sehr unterschiedlichen Nutzung der städtischen Räume sei eine Ermittlung und nutzungsgerechte Verteilung der Betriebskosten mit einem unverhältnismäßig hohen Aufwand möglich. Hierbei übersteigen die dabei fälligen Kosten letztlich die Einnahmen, die durch die Entgelterhebung erzielt werden könnten. Insofern sollte von einer entsprechenden Entgelterhebung abgesehen werden. Lediglich für die dargestellten 5 Objekte sei eine Pauschalabrechnung u.U. möglich.

 

Ratsfrau Niederdellmann kritisiert, dass einige Vereine, die derzeit städtische Räume kostenfrei nutzen, diese Räume für Einzelveranstaltungen wie Feiern etc. weitervermieten und dadurch Einnahmen erzielen.

 

Die Ratsherren Rettig, Peters und Staudinger-Napp sprechen sich für eine pauschale Entgelterhebung aus.

 

Ratsherr Radmacher weist eine mögliche Entgelterhebung zurück, da die nutzenden Vereine und Institutionen bisher noch nicht über die Angelegenheit informiert worden seien.

 

Bürgermeister Spindler erfragt, ob die Verwaltung für die 5 dargestellten Objekte eine Betriebskostenpauschale ermitteln solle und eine mögliche Entgelterhebung auf dieser Basis  mit den betroffenen Nutzern besprechen solle.

 

Ratsherr Peters spricht sich dafür aus und beantragt, eine entsprechende Entgeltregelung zu beschließen.

 

Abstimmungsergebnis:

 

Ja

Nein

Enthaltungen

CDU

 

7

 

FDP

2

2

 

SPD

 

3

 

Bündnis 90 / Die Grünen

2

 

 

UWG

 

1

 

Bürgermeister

 

1

 

Gesamt

4

14

 

 

Damit ist der Antrag abgelehnt.