Herr Dr. Gérard berichtet über den Sachstand. Die Verwaltung habe zu vier Hochschulen, der RWTH Aachen, der FH Köln, der FH Niederrhein und der TU Dortmund, Kontakt aufgenommen. Drei der vier haben die angedachte Vorgehensweise im Hinblick auf standesrechtliche Bedenken abgelehnt. Einzelthemen könnten ggf. akademisch bearbeitet werden. Ingenieurleistungen könnten nicht von Studenten erbracht werden. Die entsprechenden Hochschul-Institute würden einen derartigen Auftrag annehmen, jedoch auf Honorarbasis. Die abschließende Stellungnahme der TU Dortmund stehe noch aus.

 

Es folgt eine angeregte Aussprache.

Der Ausschuss will den Begriff „Masterplan“ nicht eng im Sinne eines fertigen Planes ausgelegt wissen; auch könne ein anderer Begriff, z. B. Rahmenplan oder Handlungskonzept, zur Anwendung kommen.

 

Ratsherr Rettig stellt den Antrag, kurzfristig ein Verkehrsgutachten als ersten Baustein eines Gesamtkonzepts zu beauftragen.

Ratsherr Schoenauer stellt den Antrag, den am 5.Februar 2013 beschlossenen Arbeitskreis einzuberufen und dort die weitere Vorgehensweise festzulegen.

 

Der Vorsitzende lässt sodann über den Antrag von Ratsherrn Schoenauer abstimmen, da dieser der weitergehende Antrag ist.

 

Abstimmungsergebnis:                    einstimmig

 

Ratsherr Rettig zieht daraufhin seinen Antrag, kurzfristig ein Verkehrsgutachten als ersten Baustein eines Gesamtkonzepts zu beauftragen, zurück.