Beschlussvorschlag:

 

a)       Der Ausschuss für Schule und Sport empfiehlt dem Bau- und Umweltausschuss und dem Jugendhilfeausschuss der vorgestellten Entwurfsplanung für den Umbau der Raphaelschule zur 5-gruppigen Kindertagesstätte, für die Großtagespflege und für die Ganztagsbetreuung zuzustimmen.

b)       Der Bau- und Umweltausschuss empfiehlt dem Jugendhilfeausschuss der vorgestellten Entwurfsplanung für den Umbau der Raphaelschule zur 5-gruppigen Kindertagesstätte, für die Großtagespflege und für die Ganztagsbetreuung zuzustimmen.

c)       Der Jugendhilfeausschuss stimmt der vorgestellten Entwurfsplanung für den Umbau der Raphaelschule zur 5-gruppigen Kindertagesstätte, für die Großtagespflege und für die Ganztagsbetreuung zu. Die Verwaltung wird beauftragt, auf Basis dieser Entwurfsplanung die Ausführungsplanung zu erstellen und den Umbau durchzuführen.

 


Herr Frenken, Service Immobilien, stellt anhand der bereits der Einladung beigefügten Pläne nochmals zusammenfassend die konkrete Umbauplanung der Raphaelschule zur 5-gruppigen Kindertagesstätte, für die Großtagespflege und die Ganztagsbetreuung der Schüler der Martinusschule vor. Bezüglich der Zeitplanung berichtet er, dass in der 1. und 2. Ferienwoche die Ausräumarbeiten geplant seien, so dass in der 3. Ferienwoche mit dem Umbau begonnen werden könne. Die Fertigstellung sei für April / Mai 2014 vorgesehen.

 

Beratendes Mitglied Holtmann bittet angesichts der Mehrfachnutzung in verschiedenen Betreuungsformen und die auch künftige Nutzung der Aula durch den Tanzsportverein um Information, ob die Absicherung des Kindergartenbereichs im laufenden Betrieb gewährleistet sei.

 

Fachbereichsleiter Annacker weist auf die Vorgabe des LVR hin, dass während des Tagesstättenbetriebes kein Unbefugter die Einrichtung betreten können dürfe. Die im Rahmen der Brandschutzanforderungen einzubauenden Notfalltüren seien daher im Normalbetrieb geschlossen, so dass ein unbefugtes Eindringen einrichtungsfremder Personen ausgeschlossen werden könne.

 

Herr Frenken ergänzt, dass die im Innenbereich vorhandene Treppe als 2. baulicher Rettungsweg zwingend notwendig sei.

 

 

Beratendes Mitglied Holtmann gibt weiter zu bedenken, dass die Schlaf- und Sanitärräume nicht unmittelbar neben den Gruppenräumen sondern auf der anderen Flurseite angeordnet seien. Dies würde nach ihrer Auffassung den jeweiligen Erzieherinnen die Gewährleistung ihrer Aufsichtspflichten deutlich erschweren.

 

Fachbereichsleiter Annacker berichtet, dass diese Anordnung neben den vorhandenen baulichen Einschränkungen insbesondere aber aus fachlichen Gründen erfolgt sei. Die Verwaltung setze damit ein neues Konzept des LVR um, wonach Sanitärräume auch zur Wahrung des Intimitätsschutzes der Kinder vom Hauptraum abgetrennt werden sollten. Ein erhöhter Aufwand für die Erzieherinnen sei damit zwar gegeben; da es sich jedoch generell um eine offene Einrichtung handele, sei den Kindern ein Wechseln der Räumlichkeiten ohnehin möglich.

 

 

Auf Nachfrage von Herrn Steinbrinck hinsichtlich des Umfangs der vorgesehenen energetischen Sanierung ergänzt Herr Frenken, dass zwar keine umfassende Sanierung erfolge, jedoch alle erfolgenden Arbeiten – z. B. Einzug neuer Decken mit Dämmschicht, Austausch von Türen, separate Heizkreise für alle Bereiche – nach den neuesten Grundsätzen der energetischen Sanierung durchgeführt würden.

 

 

Sodann stimmt der Ausschuss einvernehmlich der vorgestellten Entwurfsplanung zu.

 


Abstimmungsergebnis:           einstimmig