Beschluss: zur Kenntnis genommen

Frau Frey gibt einen kurzen Rückblick und nimmt Bezug auf die in der Informationsvorlage dargestellten Änderungen.

 

Sachkundiger Bürger Welsch kennt die Empfehlung, nach dem Urlaub zunächst aus den Wasserentnahmestellen das Wasser laufen zu lassen. Frau Frey erklärt dazu und zu seinen weiteren Fragen, dass die Hausmeister in den städtischen Gebäuden das Wasser z. B. nach den Schulferien vorsorglich laufen lassen. Grundsätzlich ist der Eigentümer bzw. Vermieter verpflichtet, legionellenfreies Wasser zur Verfügung zu stellen. Die Kosten, die auf die Stadt zukommen in Verbindung mit den eventuell notwendigen Maßnahmen für die Legionellenprophylaxe (Gefährdungsanalysen, bauliche Sanierungsmaßnahmen) sind noch nicht bekannt. Zunächst bleiben die für das Jahr 2013 geplanten Legionellenuntersuchungen und deren Ergebnisse abzuwarten.

 

Herr Klein ergänzt, dass die Sanierungen gesetzlich gefordert sind und die Stadt keinen Spielraum hat. Bis jetzt wurden Sanierungsmaßnahmen aus dem Haushaltsansatz der allgemeinen Bauunterhaltung finanziert. Dieser wird jedoch bei größeren Sanierungsmaßnahmen der Trinkwasseranlagen für andere Reparaturen nicht ausreichend sein. Deshalb schlägt die Verwaltung für die Legionellenprophylaxe einen vorsorglichen, zusätzlichen Haushaltsansatz für die Jahre 2014 und 2015 vor.

 

Ratsherr Jürgens hält eine Vermeidung der Zirkulationsleitung mit Minidurchlauferhitzern für sinnvoll. Herr Klein berichtet, dass sich dies nicht bewährt habe. Problem sei der Strom. Die vom Gesetzgeber geforderte Prophylaxe habe ihre Vorteile. Zudem versuche die Verwaltung, die Anzahl der Wasserentnahmestellen zu reduzieren.