Sitzung: 08.05.2013 Ausschuss für Klima, Umwelt, Bau
Beschluss: zur Kenntnis genommen
Vorlage: FB1/177/2013
Frau
Frey gibt einen kurzen Rückblick und nimmt Bezug auf die in der
Informationsvorlage dargestellten Änderungen.
Sachkundiger
Bürger Welsch kennt die Empfehlung, nach dem Urlaub zunächst aus den
Wasserentnahmestellen das Wasser laufen zu lassen. Frau Frey erklärt dazu und
zu seinen weiteren Fragen, dass die Hausmeister in den städtischen Gebäuden das
Wasser z. B. nach den Schulferien vorsorglich laufen lassen. Grundsätzlich ist
der Eigentümer bzw. Vermieter verpflichtet, legionellenfreies Wasser zur
Verfügung zu stellen. Die Kosten, die auf die Stadt zukommen in Verbindung mit
den eventuell notwendigen Maßnahmen für die Legionellenprophylaxe
(Gefährdungsanalysen, bauliche Sanierungsmaßnahmen) sind noch nicht bekannt.
Zunächst bleiben die für das Jahr 2013 geplanten Legionellenuntersuchungen und
deren Ergebnisse abzuwarten.
Herr
Klein ergänzt, dass die Sanierungen gesetzlich gefordert sind und die Stadt
keinen Spielraum hat. Bis jetzt wurden Sanierungsmaßnahmen aus dem
Haushaltsansatz der allgemeinen Bauunterhaltung finanziert. Dieser wird jedoch
bei größeren Sanierungsmaßnahmen der Trinkwasseranlagen für andere Reparaturen
nicht ausreichend sein. Deshalb schlägt die Verwaltung für die
Legionellenprophylaxe einen vorsorglichen, zusätzlichen Haushaltsansatz für die
Jahre 2014 und 2015 vor.
Ratsherr Jürgens hält eine Vermeidung der Zirkulationsleitung mit Minidurchlauferhitzern für sinnvoll. Herr Klein berichtet, dass sich dies nicht bewährt habe. Problem sei der Strom. Die vom Gesetzgeber geforderte Prophylaxe habe ihre Vorteile. Zudem versuche die Verwaltung, die Anzahl der Wasserentnahmestellen zu reduzieren.