Beschluss: einstimmig beschlossen

Beschluss:

 

Der Ausschuss für Planung und Liegenschaften des Rates der Stadt beschließt die nachfolgende Stellungnahme:

 

Stellungnahme der Stadt Meerbusch zur Flächennutzungsplanänderung Nr. 162 und zum Bebauungsplan Nr. 5078/029 – Hansaallee / Böhlerstraße –

 

Die Stadt Meerbusch erhebt gegen die vorgelegte Bauleitplanung folgende Bedenken:

 

In Abschnitt 5.3 (Teil A) der Begründung des Bebauungsplan-Vorentwurfs heißt es:

„Die Anbindung des Plangebietes an das öffentliche Netz und das Individualverkehrsnetz ist gut. Mittelfristig wird die Erschließung durch den Ausbau der Böhlerstraße noch verbessert.“

Der Begriff „mittelfristig“ ist unbestimmt und wird den Verkehrsmengen, die bei Realisierung der Planungen auf Düsseldorfer und Meerbuscher Gebiet entstehen, nicht gerecht. Die Stadt Meerbusch verlangt daher, dass der geplante Ausbau der Böhlerstraße sowie die Verlängerung der Böhlerstraße nach Südwesten zur Neusser Straße in Meerbusch-Büderich und damit zur Anschlussstelle Meerbusch / Neuss der A 52 kurzfristig, spätestens aber bis zur Wirksamkeit bzw. zum Inkrafttreten der o. g. Bauleitpläne realisiert und dem Verkehr übergeben wird.

In Abschnitt 5.3 (Teil A) heißt es weiter:

„Der geplante Standort des Bau- und Gartenfachmarktes an der Willstätterstraße soll im Zuge der aktuellen Planung aufgegeben und gegebenenfalls verlagert werden.“

Es werden Aussagen darüber erwartet, wohin diese mögliche Verlagerung erfolgen soll.

Hierbei und bei dem im Plangebiet vorgesehenen großflächigen Einzelhandel ist nachzuweisen, dass zentrale Versorgungsbereiche der Stadt Meerbusch nicht beeinträchtigt werden.

 

Der gesamte Inhalt des seit 28. Juni 2006 rechtskräftigen Bebauungsplanes Nr. 271 der Stadt Meerbusch, insbesondere aber die Festsetzungen der öffentlichen Verkehrsflächen, die die Trassierung und die Haltestellen der geplanten Stadtbahnlinie U 81 um das Böhler-Areal herum zum Inhalt haben, und zu den zulässigen Schallemissionen ist zu beachten.

Der Anschluss der Planstraße 8 an die Böhlerstraße hat ebenfalls die im Bebauungsplan Nr. 271 der Stadt Meerbusch im Bogen geführte Trassierung der Stadtbahn- und Straßenverkehrsfläche zu beachten. Da die Planstraße 8 möglicherweise vor der U 81 realisiert wird, ist der an der im Bestand geradlinig verlaufenden Böhlerstraße entstehende Knotenpunkt zu detaillieren und im Bebauungsplan als Interimslösung gemäß § 9 (2) BauGB festzusetzen.

Es ist ferner zu gewährleisten und gutachterlich nachzuweisen, dass das vorhandene „Areal Böhler“ (Böhler-Werksgelände) in seinen gewerblichen Entwicklungsmöglichkeiten durch die heranrückende Wohnbebauung in keiner Weise beeinträchtigt wird.

 

Unter der Voraussetzung der Ausräumung der Bedenken ist die Stadt Meerbusch bereit, den Bebauungsplan Nr. 271 in der Weise zu ändern, dass die unmittelbar westlich an den Bebauungsplan Nr. 5078/029 angrenzende Fläche (Flurstücke 96, 107, 108, 109 der Flur 28 der Gemarkung Büderich) von Gewerbegebiet (GE) in Allgemeines Wohngebiet (WA) ohne überbaubare Grundstücksfläche umgewandelt wird. Die seinerzeitige GE-Festsetzung resultierte aus der Anpassung an die damalige Düsseldorfer Bauleitplanung.

Die Stadt Meerbusch geht davon aus, dass der Entwurf der 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 271 durch die Stadt Düsseldorf resp. durch ein von der Stadt Düsseldorf beauftragtes kompetentes Stadtplanungsbüro unterstützend erstellt wird.

 

 


 

Herr Hüchtebrock erläutert die Beschlussvorlage und weist darauf hin, dass verschiedene Gutachten noch zu erstellen seien.

Ratsherr Peters möchte die Meerbuscher U 81-Führung mit ihren Haltestellen in der Stellungnahme erwähnt wissen. Eine gute ÖPNV- und SPNV-Erschließung sowie attraktive Radwegeverbindungen seien unabdingbar.

Herr Hüchtebrock führt aus, dass künftig auf Grund der im Bebauungsplan Nr. 271 festgesetzten Verkehrs- und Grünflächen beste Radverkehrsanbindungen an Büderich gegeben seien.

Den kurzfristig eingereichten Antrag der SPD-Fraktion zu Gesprächen der Stadt Meerbusch mit der Stadt Düsseldorf über die Verlängerung der Böhlerstraße beantwortet Herr Dr. Gérard (Anlage zur Niederschrift).

Sachkundiger Bürger Losse regt eine nachdrückliche Formulierung der Stellungnahme an. Im Übrigen solle ein Gespräch zwischen Bürgermeister Spindler und Oberbürgermeister Elbers geführt werden.

Ratsherr Damblon erklärt, dass seines Wissens bereits im laufenden Haushalt der Stadt Düsseldorf Mittel für den Ausbau der Böhlerstraße eingestellt seien.

In der weiteren Diskussion beantragt Ratsherr Rettig eine Umformulierung der Stellungnahme. Diesem Antrag sowie der Anregung von Ratsherrn Peters folgt der Ausschuss einstimmig.

 

 


Abstimmungsergebnis:                    einstimmig