Sitzung: 25.04.2013 Wahlausschuss
Bürgermeister
Spindler verpflichtet die anwesenden Beisitzerinnen und Beisitzer zur
unparteiischen Wahrnehmung ihres Amtes und zur Verschwiegenheit über die ihnen
bei ihrer amtlichen Tätigkeit bekannt gewordenen Tatsachen, insbesondere über
alle dem Wahlgeheimnis unterliegenden Angelegenheiten. Die Mitglieder des
Wahlausschusses seien nicht gehindert, an einer Entscheidung mitzuwirken, die
sich auf ihre Wahl oder Bewerbung erstreckt.