Sitzung: 18.04.2013 Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsförderungsausschuss
Beschluss: zur Kenntnis genommen
Zu
diesem Tagesordnungspunkt wurde vor Sitzungsbeginn die Stellungnahme der Stadt
mit den dort beschriebenen Einwendungen zum Netzentwicklungsplan Strom
verteilt.
Herr
Bechert erläutert zunächst anhand eines Folienvortrages, der der Niederschrift
als Anlage beigefügt ist, den derzeitigen Zeitplan nach dem
Bundesbedarfsplangesetz (BBPlG). Danach ergeben sich für die Netzentwicklungspläne
2012, 2013 und 2014 teilweise parallele Verfahren. Bisher sei darin eine
Fixierung auf das Umspannwerk in Osterath als Netzverknüpfungspunkt vorgesehen.
Insofern sei es bereits jetzt erforderlich, Bedenken vorzubringen, auch wenn
das Gesetz noch nicht verabschiedet sei. Unter Hinweis auf das bisher noch
nicht beschlossene Gesetz seien vom Netzbetreiber Amprion bisher viele
bestehende Fragen nicht beantwortet worden.
Ratsherr
Rettig kritisiert das bisherige Verhalten von Amprion bei der Prüfung alternativer
Standorte zur Errichtung des Konverters.
Ratsherr
Damblon teilt diese Kritik. Es sei erforderlich, mehr Transparenz in die
Angelegenheit zu bringen. Möglicherweise seien juristische Schritte der Stadt
gegen das bisherige Vorgehen und das zu erwartende Gesetz zu prüfen.
Bürgermeister
Spindler begrüßt Herrn Dr. Antweiler und bittet um Darstellung einer
rechtlichen Einschätzung.
Herr
Dr. Antweiler stellt in seinem folgenden Vortrag die bisherigen Unterschiede
zwischen der Planungen zur Umsetzung der Energiewende und er sonst üblichen
Planung wie z.B. bei verkehrlichen Vorhaben dar. Er kritisiert dabei deutlich,
dass der Gesetzgeber bisher die Planung der Bundesnetzagentur übernommen habe,
ohne eine eigene Prüfung, insbesondere keine eigene Umweltprüfung vorgenommen
zu haben. Eine solche Prüfung habe die Bundesnetzagentur jedoch wegen
angeblicher Unzumutbarkeit abgelehnt. Eine Klage der Stadt beim
Verwaltungsgericht habe keine Erfolgsaussichten, weil dieser Rechtsmittelweg
zur Beschleunigung der Planungsverfahren ausgeschlossen sei. Er sehe jedoch
Erfolgsaussichten für eine Verfassungsbeschwerde beim Bundesverfassungsgericht,
da das zu erwartende Gesetz auf der Grundlage einer evident sachwidrigen
Überprüfung verabschiedet worden sei. Die kommunale Planungshoheit sei durch
die Planungszuständigkeit der Bundesnetzagentur und des Netzbetreibers Amprion
eingeschränkt. Zudem seien die technischen Schwierigkeiten bei der geplanten
HGÜ-Leitungstechnik bisher nicht ausreichend überprüft. Zur begleitenden
Darstellung der städtischen Gegenwehr gegenüber dem Bundesverfassungsgericht
seien weitere Aktionen gegen den geplanten Konverter sicher positiv.
Es
sei u.U. nicht auszuschließen, dass das Bundesverfassungsgericht bei
Einreichung der Beschwerde auch auf die vorherige Ausschöpfung des
Verwaltungsrechtsweges Wert lege. Insofern sei eine ergänzende Klage beim
Verwaltungsgericht bzw. beim Bundesverwaltungsgericht zu prüfen. Es sei auch
möglich, zusätzlich bei der Europäischen Kommission eine Beschwerde
einzureichen, da die eine Überprüfung von Alternativen Standorten bisher
unterblieben sei. Es sei jedoch fraglich, ob eine solche Beschwerde Aussicht
auf Erfolg habe, da sich die Kommission nicht zwingend damit beschäftigen müsse
und die Dauer eines solchen Verfahrens eher als sehr lang anzusetzen sei.
Anschließend beantwortet Herr Dr. Antweiler einzelne Fragen aus dem Ausschuss.
Unter
dem Gesichtspunkt, dass eine mögliche Verfassungsbeschwerde sowohl juristische
als auch politische Wirkung habe und nur die eigenen Anwaltskosten zu tragen
seien stimmt Ratsherr Damblon einem
solchen Weg zu.
Bürgermeister
Spindler führt aus, dass die Verabschiedung des Gesetzes und der konkrete
Gesetzesinhalt zunächst abzuwarten sei. Zwar sei der Rat für die Entscheidung
hinsichtlich der Zustimmung zur Beschreitung des dargestellten Rechtsweges
zuständig, doch sei die Auffassung des Ausschusses in der Angelegenheit
aufgrund des kurzen Zeitablaufs bei der Beratung und Verabschiedung des
Gesetzes sehr wichtig, um dann seitens der Stadt kurzfristig mit juristischen
Schritten reagieren zu können.
Der
Ausschuss spricht sich einstimmig für die Einlegung der Verfassungsbeschwerde
für den Fall der Verabschiedung des Gesetzes aus.
Anschließend
berichten die als Besucher anwesenden Vertreter der Bürgerinitiative, Frau
Köser-Voitz und Herr Weigmann von ihren Gesprächen mit unterschiedlichen
Gesprächspartnern in Berlin. Sie haben den Eindruck gewonnen, dass die
Meerbuscher Bedenken dort ernst genommen werden.