Beschluss: zur Kenntnis genommen

Zu diesem Tagesordnungspunkt wurde vor Sitzungsbeginn die Stellungnahme der Stadt mit den dort beschriebenen Einwendungen zum Netzentwicklungsplan Strom verteilt.

 

Herr Bechert erläutert zunächst anhand eines Folienvortrages, der der Niederschrift als Anlage beigefügt ist, den derzeitigen Zeitplan nach dem Bundesbedarfsplangesetz (BBPlG). Danach ergeben sich für die Netzentwicklungspläne 2012, 2013 und 2014 teilweise parallele Verfahren. Bisher sei darin eine Fixierung auf das Umspannwerk in Osterath als Netzverknüpfungspunkt vorgesehen. Insofern sei es bereits jetzt erforderlich, Bedenken vorzubringen, auch wenn das Gesetz noch nicht verabschiedet sei. Unter Hinweis auf das bisher noch nicht beschlossene Gesetz seien vom Netzbetreiber Amprion bisher viele bestehende Fragen nicht beantwortet worden.

 

Ratsherr Rettig kritisiert das bisherige Verhalten von Amprion bei der Prüfung alternativer Standorte zur Errichtung des Konverters.

 

Ratsherr Damblon teilt diese Kritik. Es sei erforderlich, mehr Transparenz in die Angelegenheit zu bringen. Möglicherweise seien juristische Schritte der Stadt gegen das bisherige Vorgehen und das zu erwartende Gesetz zu prüfen.

 

Bürgermeister Spindler begrüßt Herrn Dr. Antweiler und bittet um Darstellung einer rechtlichen Einschätzung.

 

Herr Dr. Antweiler stellt in seinem folgenden Vortrag die bisherigen Unterschiede zwischen der Planungen zur Umsetzung der Energiewende und er sonst üblichen Planung wie z.B. bei verkehrlichen Vorhaben dar. Er kritisiert dabei deutlich, dass der Gesetzgeber bisher die Planung der Bundesnetzagentur übernommen habe, ohne eine eigene Prüfung, insbesondere keine eigene Umweltprüfung vorgenommen zu haben. Eine solche Prüfung habe die Bundesnetzagentur jedoch wegen angeblicher Unzumutbarkeit abgelehnt. Eine Klage der Stadt beim Verwaltungsgericht habe keine Erfolgsaussichten, weil dieser Rechtsmittelweg zur Beschleunigung der Planungsverfahren ausgeschlossen sei. Er sehe jedoch Erfolgsaussichten für eine Verfassungsbeschwerde beim Bundesverfassungsgericht, da das zu erwartende Gesetz auf der Grundlage einer evident sachwidrigen Überprüfung verabschiedet worden sei. Die kommunale Planungshoheit sei durch die Planungszuständigkeit der Bundesnetzagentur und des Netzbetreibers Amprion eingeschränkt. Zudem seien die technischen Schwierigkeiten bei der geplanten HGÜ-Leitungstechnik bisher nicht ausreichend überprüft. Zur begleitenden Darstellung der städtischen Gegenwehr gegenüber dem Bundesverfassungsgericht seien weitere Aktionen gegen den geplanten Konverter sicher positiv.

Es sei u.U. nicht auszuschließen, dass das Bundesverfassungsgericht bei Einreichung der Beschwerde auch auf die vorherige Ausschöpfung des Verwaltungsrechtsweges Wert lege. Insofern sei eine ergänzende Klage beim Verwaltungsgericht bzw. beim Bundesverwaltungsgericht zu prüfen. Es sei auch möglich, zusätzlich bei der Europäischen Kommission eine Beschwerde einzureichen, da die eine Überprüfung von Alternativen Standorten bisher unterblieben sei. Es sei jedoch fraglich, ob eine solche Beschwerde Aussicht auf Erfolg habe, da sich die Kommission nicht zwingend damit beschäftigen müsse und die Dauer eines solchen Verfahrens eher als sehr lang anzusetzen sei. Anschließend beantwortet Herr Dr. Antweiler einzelne Fragen aus dem Ausschuss.

 

Unter dem Gesichtspunkt, dass eine mögliche Verfassungsbeschwerde sowohl juristische als auch politische Wirkung habe und nur die eigenen Anwaltskosten zu tragen seien stimmt  Ratsherr Damblon einem solchen Weg zu.

 

Bürgermeister Spindler führt aus, dass die Verabschiedung des Gesetzes und der konkrete Gesetzesinhalt zunächst abzuwarten sei. Zwar sei der Rat für die Entscheidung hinsichtlich der Zustimmung zur Beschreitung des dargestellten Rechtsweges zuständig, doch sei die Auffassung des Ausschusses in der Angelegenheit aufgrund des kurzen Zeitablaufs bei der Beratung und Verabschiedung des Gesetzes sehr wichtig, um dann seitens der Stadt kurzfristig mit juristischen Schritten reagieren zu können.

 

Der Ausschuss spricht sich einstimmig für die Einlegung der Verfassungsbeschwerde für den Fall der Verabschiedung des Gesetzes aus.

 

Anschließend berichten die als Besucher anwesenden Vertreter der Bürgerinitiative, Frau Köser-Voitz und Herr Weigmann von ihren Gesprächen mit unterschiedlichen Gesprächspartnern in Berlin. Sie haben den Eindruck gewonnen, dass die Meerbuscher Bedenken dort ernst genommen werden.