Beschluss: einstimmig beschlossen

Beschlussvorschlag:

 

Der Ausschuss für Schule und Sport beauftragt die Verwaltung, die Vergabe der Betreuung im offenen Ganztag und der verlässlichen Grundschule  aufgrund des als Anlage 1 beigefügten Leistungsverzeichnisses beschränkt auszuschreiben. Hierzu sollen die anerkannten Träger der freien Jugendhilfe - Caritas, Deutsches Rotes Kreuz (DRK), Arbeiter Wohlfahrt (AWO), Diakonie, Deutscher Paritätischer Wohlfahrtsverband und der Osterather Betreuungsverein e.V. (OBV e.V.) - zur Abgabe eines Angebotes aufgefordert werden.

 


Zu Beginn des Tagesordnungspunktes bedankt sich die Vorsitzende Ratsfrau Kox im Namen des Ausschusses beim Vorsitzenden des Osterather Betreuungsvereins e.V., Herrn Eimer, für die bisher geleistete Arbeit im Rahmen des offenen Ganztages.

 

Anschließend erläutert die Erste Beigeordnete Mielke-Westerlage die Vorlage. Zum Schuljahr 2004/2005 wurde erstmalig der Träger für den offenen Ganztag, der Osterather Betreuungsverein e.V., beauftragt. Die Anzahl der Kinder, die an der offenen Ganztagsbetreuung teilnehmen, ist seither konstant gestiegen und umfasst derzeit 35 Vollgruppen und 4 Ergänzungsgruppen mit insgesamt rd. 920 Kindern, im Bereich der verlässlichen Grundschule werden derzeit rd. 380 Kinder betreut.

 

Der Vertrag über die Betreuungsleistungen zwischen der Stadt Meerbusch und dem Osterather Betreuungsverein e.V. vom 13.06.2007 ende am 31.07.2013. Demnach müssten die bisher vom OBV e.V. erbrachten Betreuungsleistungen für die Zeit ab dem 01.08.2013 neu ausgeschrieben werden.

 

Eine Vergabe des Auftrages solle an einen anerkannten Träger der freien Jugendhilfe erfolgen. Grundsätzlich sehe die VOL/A eine öffentliche Ausschreibung von Dienstleistungsaufträgen vor. Eine öffentliche Ausschreibung erreiche den o. g. Adressatenkreis jedoch nicht, da die Träger der freien Jugendhilfe bzw. Wohlfahrtspflege die entsprechenden Bekanntmachungsorgane nicht beziehen und auch nicht auswerten würden.

 

Die Vergabekammer Arnsberg hat in dem zuvor genannten Vergabebeschwerdeverfahren insofern festgestellt, dass auch eine beschränkte Ausschreibung ohne Teilnahmewettbewerb gem. § 3 Abs. 3 VOL/A zulässig sei, wenn die Bieterseite auf Träger der freien Jugendhilfe beschränkt werde.

 

Die Verwaltung schlage vor, im Rahmen einer beschränkten Ausschreibung die in Meerbusch und der Region vertretenen Verbänden der freien Wohlfahrtspflege - Caritas, Deutsches Rotes Kreuz (DRK), Arbeiter Wohlfahrt (AWO), Diakonie, Deutscher Paritätischer Wohlfahrtsverband und der Osterather Betreuungsverein e.V. (OBV e.V.) - zur Abgabe eines Angebotes für das Betreuungsangebot an den Meerbuscher Grundschulen aufzufordern.

 

Der Auftrag werde als Gesamtauftrag vergeben, insbesondere dadurch begründet, dass die Betreuung in den Ferien schulübergreifend organisiert sei und einen schulübergreifenden Personaleinsatz erforderlich mache.

 

Da es bei der Qualität der Betreuungsleistung keinerlei Vorgaben vom Land gebe, über die Jahre hinweg jedoch ein besonderer Standard erreicht wurde, solle bei der Wertung der Angebote auch besonders auf die Qualität geachtet werden. Aus diesem Grund sei der Preis mit 30 % und die Qualitätskriterien (u.a. Hausaufgabenbetreuung/Lernzeitbetreuung) mit 70 % gewertet.

 

Die Frage des sachkundigen Bürgers Bertholdt, ob Meerbuscher Sportvereine bereits jetzt schon im offenen Ganztag mitarbeiten, bejaht die Erste Beigeordnete Mielke-Westerlage. Seit Jahren schon seien Vereine wie z.B. der FC Büderich, Budoclub Taifun, TuS Bösinghoven intensiv in das Betreuungsangebot eingebunden.


Abstimmungsergebnis:

 

Einstimmig..