Sitzung: 19.03.2013 Ausschuss für Schule und Sport
Beschluss: einstimmig beschlossen
Vorlage: FB3/529/2013
Beschlussvorschlag:
Der Ausschuss für Schule und Sport beauftragt die Verwaltung, die
Vergabe der Betreuung im offenen Ganztag und der verlässlichen Grundschule aufgrund des als Anlage 1 beigefügten
Leistungsverzeichnisses beschränkt auszuschreiben. Hierzu sollen die
anerkannten Träger der freien Jugendhilfe - Caritas, Deutsches Rotes Kreuz
(DRK), Arbeiter Wohlfahrt (AWO), Diakonie, Deutscher Paritätischer
Wohlfahrtsverband und der Osterather Betreuungsverein e.V. (OBV e.V.) - zur
Abgabe eines Angebotes aufgefordert werden.
Zu Beginn des
Tagesordnungspunktes bedankt sich die Vorsitzende Ratsfrau Kox im Namen des
Ausschusses beim Vorsitzenden des Osterather Betreuungsvereins e.V., Herrn
Eimer, für die bisher geleistete Arbeit im Rahmen des offenen Ganztages.
Anschließend erläutert die Erste Beigeordnete Mielke-Westerlage die
Vorlage. Zum Schuljahr 2004/2005 wurde erstmalig der Träger für den offenen
Ganztag, der Osterather Betreuungsverein e.V., beauftragt. Die Anzahl der
Kinder, die an der offenen Ganztagsbetreuung teilnehmen, ist seither konstant
gestiegen und umfasst derzeit 35 Vollgruppen und 4 Ergänzungsgruppen mit
insgesamt rd. 920 Kindern, im Bereich der verlässlichen Grundschule werden
derzeit rd. 380 Kinder betreut.
Der Vertrag über die Betreuungsleistungen zwischen der Stadt Meerbusch
und dem Osterather Betreuungsverein e.V. vom 13.06.2007 ende am 31.07.2013.
Demnach müssten die bisher vom OBV e.V. erbrachten Betreuungsleistungen für die
Zeit ab dem 01.08.2013 neu ausgeschrieben werden.
Eine Vergabe des Auftrages solle an einen anerkannten Träger der freien
Jugendhilfe erfolgen. Grundsätzlich sehe die VOL/A eine öffentliche
Ausschreibung von Dienstleistungsaufträgen vor. Eine öffentliche Ausschreibung
erreiche den o. g. Adressatenkreis jedoch nicht, da die Träger der freien
Jugendhilfe bzw. Wohlfahrtspflege die entsprechenden Bekanntmachungsorgane
nicht beziehen und auch nicht auswerten würden.
Die Vergabekammer Arnsberg hat in dem zuvor genannten
Vergabebeschwerdeverfahren insofern festgestellt, dass auch eine beschränkte
Ausschreibung ohne Teilnahmewettbewerb gem. § 3 Abs. 3 VOL/A zulässig sei, wenn
die Bieterseite auf Träger der freien Jugendhilfe beschränkt werde.
Die Verwaltung schlage vor, im Rahmen einer beschränkten Ausschreibung
die in Meerbusch und der Region vertretenen Verbänden der freien
Wohlfahrtspflege - Caritas, Deutsches Rotes Kreuz (DRK), Arbeiter Wohlfahrt (AWO),
Diakonie, Deutscher Paritätischer Wohlfahrtsverband und der Osterather
Betreuungsverein e.V. (OBV e.V.) - zur
Abgabe eines Angebotes für das Betreuungsangebot an den Meerbuscher
Grundschulen aufzufordern.
Der Auftrag werde als Gesamtauftrag vergeben, insbesondere dadurch
begründet, dass die Betreuung in den Ferien schulübergreifend organisiert sei
und einen schulübergreifenden Personaleinsatz erforderlich mache.
Da es bei der
Qualität der Betreuungsleistung keinerlei Vorgaben vom Land gebe, über die
Jahre hinweg jedoch ein besonderer Standard erreicht wurde, solle bei der
Wertung der Angebote auch besonders auf die Qualität geachtet werden. Aus
diesem Grund sei der Preis mit 30 % und die Qualitätskriterien (u.a.
Hausaufgabenbetreuung/Lernzeitbetreuung) mit 70 % gewertet.
Die Frage des sachkundigen Bürgers Bertholdt, ob Meerbuscher Sportvereine bereits jetzt schon im offenen Ganztag mitarbeiten, bejaht die Erste Beigeordnete Mielke-Westerlage. Seit Jahren schon seien Vereine wie z.B. der FC Büderich, Budoclub Taifun, TuS Bösinghoven intensiv in das Betreuungsangebot eingebunden.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig..