Sitzung: 28.02.2013 Rat
Bürgermeister
Spindler erklärt, dass das neue Landeswassergesetz regele, dass die Kommunen
satzungsrechtlich die Überprüfungstatbestände außerhalb der Wasserschutzzone
regeln könnten. Die Verwaltung werde hierzu im zuständigen Ausschuss vortragen
und prüfen, ob die getroffene Regelung anzupassen sei.