Bürgermeister Spindler erklärt, dass das neue Landeswassergesetz regele, dass die Kommunen satzungsrechtlich die Überprüfungstatbestände außerhalb der Wasserschutzzone regeln könnten. Die Verwaltung werde hierzu im zuständigen Ausschuss vortragen und prüfen, ob die getroffene Regelung anzupassen sei.