Sitzung: 14.03.2013 Ausschuss für Klima, Umwelt, Bau
Herr
Horn berichtet über die Lärmkartierung gemäß der EU-Umgebungslärmrichtlinie,
die das Land NRW für die zuständigen Kommunen außerhalb der Ballungsräume
übernommen hat. Die jetzt abgeschlossene zweite Stufe umfasst Autobahnen, Bundes-
und Landesstraßen mit mehr als 3 Millionen Fahrzeugen pro Jahr,
Haupteisenbahnstrecken mit mehr als 30.000 Zugbewegungen und die Großflughäfen.
Ziel ist eine europaweite Vergleichbarkeit. Berechnet und kartografiert wurden
die gemittelten Jahresdauerpegel.
Derzeit
bereitet das Land NRW eine neue Verordnung vor, in der die bisherigen Werte,
die eine Lärmaktionsplanung zur Folge hatten, verschärft werden. Auslösewerte
werden beim Straßenverkehr 65 dB(A) tagsüber und 55 db(A) nachts sein. Diese
Werte werden in vielen untersuchten Straßenzügen erreicht. Insgesamt sind 898
Personen in 483 Wohnungen betroffen.
Beim
Flugverkehr richten sich die Auslösewerte nach dem Fluglärmgesetz; sie werden
in Meerbusch nicht erreicht.
Das für
die Bahnstrecke zuständige Eisenbahnbundesamt ist mit der Lärmkartierung in
Verzug und wird Daten nicht vor Ende des Jahres liefern können.
Da es
den Kommunen freisteht, über die verordneten Auslösewerte hinaus weitergehende
Kriterien zu verfolgen, werden der Flug- und der Schienenverkehr gleichwohl in
die Lärmaktionsplanung mit einbezogen. Es ist beabsichtigt, die Planung nunmehr
in den Fachbereichen zu entwickeln, den Entwurf in der nächsten Sitzung des
Bau- und Umweltausschusses vorzustellen und nach Beteiligung der Öffentlichkeit
anschließend vom Rat beschließen zu lassen. Gesetzlicher Abgabetermin ist der
18.07.2013.
Sachkundiger
Bürger Banse regt an, den Luftreinhalteplan und die Lärmminderung z. B. an der
Meerbuscher Straße zusammen zu führen.
Herr
Bechert führt aus, dass es verschiedene Instrumentarien gibt, z. B. u. a. das
Klimaschutzkonzept. Eine Integration aller Konzepte müsse überdacht werden.
Sachkundiger
Bürger Hauke bittet um Information, wie die Unterschiede zwischen den Angaben
am Tag mit einem Mittelungspegel von 65 dB(A) und in der Nacht von 55 dB(A) von
einem Menschen wahrgenommen werden kann. Laut Herrn Horn sind drei dB(A) gerade
wahrnehmbar, eine Minderung um 10 dB(A) nimmt das Gehör als Halbierung des
Lärms wahr.
Auf Nachfrage
von Sachkundigem Bürger Welsch wird erläutert, dass moderner Flüsterasphalt
bereits ab einer Geschwindigkeit von 30 km/h Wirkung zeigen kann.
Sachkundiger
Bürger Behlen sieht bei den Bahnlinien die größte Lärmpräsenz, wobei es hier
inzwischen technische Möglichkeiten gebe, den Lärm zu mindern. Dies sei jedoch
kein kommunales Thema.