Herr Horn berichtet über die Lärmkartierung gemäß der EU-Umgebungslärmrichtlinie, die das Land NRW für die zuständigen Kommunen außerhalb der Ballungsräume übernommen hat. Die jetzt abgeschlossene zweite Stufe umfasst Autobahnen, Bundes- und Landesstraßen mit mehr als 3 Millionen Fahrzeugen pro Jahr, Haupteisenbahnstrecken mit mehr als 30.000 Zugbewegungen und die Großflughäfen. Ziel ist eine europaweite Vergleichbarkeit. Berechnet und kartografiert wurden die gemittelten Jahresdauerpegel.

Derzeit bereitet das Land NRW eine neue Verordnung vor, in der die bisherigen Werte, die eine Lärmaktionsplanung zur Folge hatten, verschärft werden. Auslösewerte werden beim Straßenverkehr 65 dB(A) tagsüber und 55 db(A) nachts sein. Diese Werte werden in vielen untersuchten Straßenzügen erreicht. Insgesamt sind 898 Personen in 483 Wohnungen betroffen.

Beim Flugverkehr richten sich die Auslösewerte nach dem Fluglärmgesetz; sie werden in Meerbusch nicht erreicht.

Das für die Bahnstrecke zuständige Eisenbahnbundesamt ist mit der Lärmkartierung in Verzug und wird Daten nicht vor Ende des Jahres liefern können.

Da es den Kommunen freisteht, über die verordneten Auslösewerte hinaus weitergehende Kriterien zu verfolgen, werden der Flug- und der Schienenverkehr gleichwohl in die Lärmaktionsplanung mit einbezogen. Es ist beabsichtigt, die Planung nunmehr in den Fachbereichen zu entwickeln, den Entwurf in der nächsten Sitzung des Bau- und Umweltausschusses vorzustellen und nach Beteiligung der Öffentlichkeit anschließend vom Rat beschließen zu lassen. Gesetzlicher Abgabetermin ist der 18.07.2013.

 

Sachkundiger Bürger Banse regt an, den Luftreinhalteplan und die Lärmminderung z. B. an der Meerbuscher Straße zusammen zu führen.

Herr Bechert führt aus, dass es verschiedene Instrumentarien gibt, z. B. u. a. das Klimaschutzkonzept. Eine Integration aller Konzepte müsse überdacht werden.

 

Sachkundiger Bürger Hauke bittet um Information, wie die Unterschiede zwischen den Angaben am Tag mit einem Mittelungspegel von 65 dB(A) und in der Nacht von 55 dB(A) von einem Menschen wahrgenommen werden kann. Laut Herrn Horn sind drei dB(A) gerade wahrnehmbar, eine Minderung um 10 dB(A) nimmt das Gehör als Halbierung des Lärms wahr.

 

Auf Nachfrage von Sachkundigem Bürger Welsch wird erläutert, dass moderner Flüsterasphalt bereits ab einer Geschwindigkeit von 30 km/h Wirkung zeigen kann.

 

Sachkundiger Bürger Behlen sieht bei den Bahnlinien die größte Lärmpräsenz, wobei es hier inzwischen technische Möglichkeiten gebe, den Lärm zu mindern. Dies sei jedoch kein kommunales Thema.