Beschluss: einstimmig beschlossen

Beschluss:

Der Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsförderungsausschuss beschließt in Ergänzung zu den im Jahre 2019 (Vorlage BJ/1031/2019) getroffenen Festlegungen zur Anzahl der Wahlplakate, dass Plakate und Informationsstände zum Zwecke der Wahlwerbung in einem Zeitraum von sechs Wochen vor dem Wahltermin aufgehängt und aufgestellt werden dürfen.


Der Beschluss wurde einstimmig gefasst.