Beschluss: einstimmig beschlossen

Beschluss:

1.    Aufstellungsbeschluss gem. § 2 (1) BauGB i.V.m. § 13a BauGB

Der Ausschuss für Planung und Liegenschaften empfiehlt dem Rat der Stadt, folgenden Beschluss zu fassen:

 

Der Rat der Stadt beschließt gemäß § 2 (1) Baugesetzbuch -BauGB- vom 23. September 2004 (BGBl. I S. 2414) in der zurzeit geltenden Fassung, die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 301, Meerbusch‑Lank-Latum, Fronhofstraße/Gonellastraße. Der Bebauungsplan wird gemäß § 13a BauGB im beschleunigten Verfahren aufgestellt, ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 (4) BauGB.

 

 

Der räumliche Geltungsbereich dieses Bebauungsplanes wird wie folgt begrenzt im:

- Norden von der Gonellastraße und dem vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 17,

- Süden von der Fronhofstraße,

- Osten von der Pfarrstraße und

- Westen von den westlichen Grenzen der Hausgrundstücke Gonellastraße Nr. 42 und Fronhofstraße

  Nr. 55 (Flurstücke: 382 und 10, beide der Flur 3, Gemarkung Lank) 

 

  und ist im nachstehenden Übersichtsplan gekennzeichnet.

 

 

 

 

 


 

Der Tagesordnungsunterpunkt 2, das Projekt der Planungspriorität C zuzuordnen, wird von der Verwaltung zurückgezogen.

Ratsfrau Niederdellmann-Siemes und Ratsherr Rettig können dies nicht nachvollziehen und drücken ihr Unverständnis aus.

Herr Dr. Gérard erklärt, dass der Bebauungsplan mit dem vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 17 synchron erarbeitet werde.

Ratsherr Rettig meint, dass der Plan in Priorität A einzustufen wäre, mit dem Erfordernis, einen „A-Plan“ nach B oder C zu verschieben.

Ratsherr Peters spricht sich für eine zeitnahe Erarbeitung des Planes aus.


Abstimmungsergebnis:                    einstimmig