Sitzung: 13.03.2013 Ausschuss für Planung und Liegenschaften
Beschluss: einstimmig beschlossen
Vorlage: FB4/518/2013
Beschluss:
1. Aufstellungsbeschluss gem. § 2 (1) BauGB
i.V.m. § 13a BauGB
Der Ausschuss für Planung und Liegenschaften
empfiehlt dem Rat der Stadt, folgenden Beschluss zu fassen:
Der Rat der Stadt
beschließt gemäß § 2 (1) Baugesetzbuch -BauGB- vom
23. September 2004 (BGBl. I S. 2414) in der zurzeit
geltenden Fassung, die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 301, Meerbusch‑Lank-Latum,
Fronhofstraße/Gonellastraße. Der Bebauungsplan wird gemäß § 13a BauGB
im beschleunigten Verfahren aufgestellt, ohne Durchführung einer Umweltprüfung
nach § 2 (4) BauGB.
Der räumliche
Geltungsbereich dieses Bebauungsplanes wird wie folgt begrenzt im:
- Norden von der
Gonellastraße und dem vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 17,
- Süden von der
Fronhofstraße,
- Osten von der
Pfarrstraße und
- Westen von den
westlichen Grenzen der Hausgrundstücke Gonellastraße Nr. 42 und Fronhofstraße
Nr. 55 (Flurstücke: 382 und 10, beide der
Flur 3, Gemarkung Lank)
und ist im nachstehenden Übersichtsplan
gekennzeichnet.
Der Tagesordnungsunterpunkt 2, das Projekt der Planungspriorität C zuzuordnen, wird von der Verwaltung zurückgezogen.
Ratsfrau Niederdellmann-Siemes und Ratsherr Rettig können dies nicht nachvollziehen und drücken ihr Unverständnis aus.
Herr Dr. Gérard erklärt, dass der Bebauungsplan mit dem vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 17 synchron erarbeitet werde.
Ratsherr Rettig meint, dass der Plan in Priorität A einzustufen wäre, mit dem Erfordernis, einen „A-Plan“ nach B oder C zu verschieben.
Ratsherr Peters spricht sich für eine zeitnahe Erarbeitung des Planes aus.
Abstimmungsergebnis: einstimmig