Beschluss: einstimmig beschlossen

Beschluss:

 

Der Rat der Stadt beschließt gemäß § 2 (1) Baugesetzbuch -BauGB- vom 23. September 2004 (BGBl. I S. 2414) in der zurzeit geltenden Fassung, die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 301, Meerbusch‑Lank-Latum, Fronhofstraße/Gonellastraße. Der Bebauungsplan wird gemäß § 13a BauGB im beschleunigten Verfahren aufgestellt, ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 (4) BauGB.

 

Der räumliche Geltungsbereich dieses Bebauungsplanes wird wie folgt begrenzt im:

- Norden von der Gonellastraße und dem vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 17,

- Süden von der Fronhofstraße,

- Osten von der Pfarrstraße und

- Westen von den westlichen Grenzen der Hausgrundstücke Gonellastraße Nr. 42 und Fronhofstraße

  Nr. 55 (Flurstücke: 382 und 10, beide der Flur 3, Gemarkung Lank) 

 

  und ist im nachstehenden Übersichtsplan gekennzeichnet.

 

 


Ratsherr Jürgens berichtet von den Beratungen des Ausschusses für Planung und Liegenschaften, der dem Rat die Beschlussfassung einstimmig empfehle.


Abstimmungsergebnis:

 

einstimmig