Beschluss:
Der Rat der Stadt beschließt gemäß
§ 2 (1) Baugesetzbuch -BauGB- vom
23. September 2004 (BGBl. I S. 2414) in der zurzeit
geltenden Fassung, die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 301, Meerbusch‑Lank-Latum,
Fronhofstraße/Gonellastraße. Der Bebauungsplan wird gemäß § 13a BauGB
im beschleunigten Verfahren aufgestellt, ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach
§ 2 (4) BauGB.
Der räumliche Geltungsbereich dieses Bebauungsplanes
wird wie folgt begrenzt im:
- Norden von der Gonellastraße und dem vorhabenbezogenen
Bebauungsplan Nr. 17,
- Süden von der Fronhofstraße,
- Osten von der Pfarrstraße und
- Westen von den westlichen Grenzen der Hausgrundstücke
Gonellastraße Nr. 42 und Fronhofstraße
Nr. 55
(Flurstücke: 382 und 10, beide der Flur 3, Gemarkung Lank)
und ist im
nachstehenden Übersichtsplan gekennzeichnet.
Ratsherr Jürgens berichtet von den Beratungen des Ausschusses für Planung und Liegenschaften, der dem Rat die Beschlussfassung einstimmig empfehle.
Abstimmungsergebnis:
einstimmig