Beschluss: zur Kenntnis genommen

Bürgermeister Spindler berichtet die bisherigen Anträge zu Nachflugbeschränkungen hätten in der Fluglärmkommission zwar eine 2/3 bzw. ¾-Mehrheit gefunden, doch sehe das Ministerium derzeit allgemein keine Gesundheitsgefahren und sei den Anträgen daher nicht gefolgt. Die Bürgerinitiative „Bürger gegen Fluglärm“ habe nunmehr eine Anwaltskanzlei gebeten zu prüfen, ob durch Klärung von 2 Einzelfragen nicht doch der Einstieg in eine Prüfung seitens des Ministeriums erreicht werden könne. Es handele sich zum einen um die sog. Off-Block-Regelung, nach der es Maschinen erlaubt werden könne auch nach 22.00 Uhr zu starten, wenn bis 21.50 Uhr die Blöcke von den Rädern genommen worden seien. Zum anderen handele es sich um Landeerlaubnisse für Maschinen zwischen 5.00 – 6.00 Uhr.

Zur Unterstützung des Vorhabens der Bürgerinitiative bitte er um die Zustimmung des Ausschusses. Diese Zustimmung wird erteilt.