Sitzung: 28.05.2025 Ausschuss für Mobilität
Beschluss: vertagt
Abstimmung: Ja: 16, Nein: 0, Enthaltung: 1, Befangen: 0
Vorlage: FB5/0163/2025
Es wurde mehrheitlich beschlossen, den Antrag zu vertagen.
Herr Apsel erklärt, dass es sich bei der Beschlussvorlage noch um kein Pro oder Kontra Tempo 30 bzw. Zone 30 handeln würde. Es solle zunächst ein Auftrag an die Verwaltung sein, mit der Aufsichtsbehörde und der Polizei über den Umfang des Vorbehaltsstraßennetzes zu diskutieren und deren Genehmigung einzuholen. Wenn die Genehmigungen vorlägen, wäre es keine Vorentscheidung für Zone 30, sondern die Möglichkeit einer Zonenerweiterung innerhalb des Stadtgebietes. Tempo 30 sei eine streckenbezogene Ausweisung. Zone 30 eine flächendeckende Abgrenzung. Dafür wären bestimmte verkehrsrechtliche Vereinbarungen zu treffen, wie z. B. dass es keine Radverkehrstreifen, Fußgängerüberwege und Ampeln mehr gäbe, sondern nur rechts vor links. Es würde lediglich ein Schild am Anfang und am Ende geben.
Ratsherr Schoenauer schlägt vor, den Antrag in die Fraktionen zu vertagen. Die Fraktionen sollen dann der Verwaltung die Straßen melden, die sich für eine Tempo 30 Zone eignen oder auch nicht. Die gemeldeten Straßen könnten dann von der Verwaltung nach den Sommerferien als Beschlussvorlage zusammengefasst werden und im Ausschuss darüber diskutiert und abgestimmt werden.
Ratsherr Harms ergänzt, dass der Beschlussvorschlag Reduzierung des Vorbehaltsstraßennetzes laute und nicht primär die Einführung von Tempo 30 Zonen. Das Vorbehaltsstraßennetz sei eingeführt worden, um andere Straßen zu entlasten und den Verkehr zu lenken.
Ratsherr Gabernig sagt, dass man entscheiden müsse, welche Straßen wichtig seien und dort Tempo 50 gefahren werden könne. Alle anderen Straßen wären dann zukünftig Tempo 30 oder alle Vorfahrtstraßen werden Tempo 50 und alle anderen mit rechts vor links Tempo 30. So müsse man nur Vorfahrtschilder aufstellen.
Sachkundige Bürgerin Hansen stellt die Frage, ob die Opposition alle Straßen diesbezüglich diskutieren möchte oder nur die, die in der Beschlussvorlage aufgelistet seien.
Ratsherr Schoenauer erläutert, dass er die Vorlage so verstanden habe, dass die aufgeführten Straßen aus Sicht der Verwaltung möglich seien, die anderen nicht. Falls darüber hinaus in den Ortsteilen noch andere Ideen auftauchen würden, werde er diese der Verwaltung vorgeschlagen.
Ratsfrau Niegeloh fragt nach, ob sichergestellt sei, dass die Tempo 30 Zonen auf der Uerdinger Straße belassen werden.
Ratsherr Gabernig fragt die Verwaltung, ob es richtig sei, dass die Strecken auf der Uerdinger Straße die jetzt Tempo 30 sind so bleiben können, obwohl die Straße im Vorbehaltsstraßennetz stehe. Das gleiche gelte für Teilbereiche Moerser Straße/Düsseldorfer Str.
Herr Hartenstein erklärt, dass die Uerdinger Straße noch im Vorbehaltsstraßennetz sei und die Verwaltung sie auch darin belassen werde, da die Verkehrsbelastung auf dieser für das Netz sprechen würde. An der Verkehrsregelung solle sich dort nichts ändern.
