Beschluss:
1. Aufhebung des abschließenden Beschlusses vom
27.9.2012
Der Rat der Stadt beschließt die
Aufhebung seines abschließenden Beschlusses der 110. Änderung des
Flächennutzungsplanes vom 27. September 2012.
Abstimmungsergebnis:
einstimmig
2. Abschließender Beschluss gem. § 2 (1) BauGB
i. V. m. § 1 (8) BauGB
Der Rat der Stadt beschließt die
110. Änderung des Flächennutzungsplanes, Festlegung von zentralen
Versorgungsbereichen, Nahversorgungszentren und Siedlungsschwerpunkten
abschließend gemäß § 2 (1) Baugesetzbuch -BauGB- vom 23. September 2004 (BGBl.
I S. 2414), zuletzt geändert durch Gesetz vom 22. Juli 2011 (BGBl. I S. 1509)
in Verbindung mit § 1 (8) BauGB.
Zentrale Versorgungsbereiche und
Nahversorgungszentren sind für die Ortslagen Büderich, Osterath einschließlich
Bovert, Lank-Latum und Strümp dargestellt. Ein Siedlungsschwerpunkt ist nicht
mehr dargestellt.
Gleichzeitig
wird die Begründung gemäß § 5 (5) BauGB beschlossen.
Dabei macht sich
der Rat ergänzend die vom Ausschuss für Planung und Liegenschaften am
4. September 2012 beschlossene Abwägung zur öffentlichen
Entwurfsauslegung unter Berücksichtigung der Abwägung des Ausschusses für
Planung und Liegenschaften vom 22. November 2011 und 1. Februar
2012 zur frühzeitigen Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung zu eigen.
Die Abwägungen
lagen dem Rat der Stadt in der Fassung der Niederschriften der Sitzungen des Ausschusses
für Planung und Liegenschaften vom 22. November 2011,
1. Februar 2012 und 4. September 2012 vor. Die zu den Abwägungsbeschlüssen des Ausschusses gehörenden
Vorlagen mit den eingegangenen Stellungnahmen waren dem Rat bekannt.
Abstimmungsergebnis:
|
Ja |
Nein |
Enthaltungen |
CDU |
21 |
|
|
FDP |
|
8 |
|
SPD |
|
6 |
|
Bündnis 90 /
Die Grünen |
7 |
|
|
UWG |
|
2 |
|
Zentrum |
1 |
|
|
Fraktionslos |
1 |
|
|
Bürgermeister |
1 |
|
|
Gesamt |
31 |
16 |
|
3. Beschluss der Neubekanntmachung des
Flächennutzungsplanes gem. § 6 (6) BauGB
Der Rat
der Stadt beschließt gemäß § 6 (6) Baugesetzbuch -BauGB- vom
23. September 2004 (BGBl. I S. 2414), zuletzt geändert durch Gesetz vom
22. Juli 2011 (BGBl. I S. 1509) die
Neubekanntmachung des Flächennutzungsplanes einschließlich der 110. Änderung
des Flächennutzungsplanes, Meerbusch-Stadtgebiet, Festlegung von
Zentralen Versorgungsbereichen, Nahversorgungszentren und
Siedlungsschwerpunkten.
Abstimmungsergebnis:
einstimmig
Ratsherr Jürgens berichtet von den Beratungen des Ausschusses für Planung und Liegenschaften, der dem Rat die Beschlussfassung zu 6.1 einstimmig und zu 6.2 und 6.3 mehrheitlich empfehle.