Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Beschluss:

 

1.  Aufhebung des abschließenden Beschlusses vom 27.9.2012

 

Der Rat der Stadt beschließt die Aufhebung seines abschließenden Beschlusses der 110. Änderung des Flächennutzungsplanes vom 27. September 2012.

 

Abstimmungsergebnis:

 

einstimmig

 

2.  Abschließender Beschluss gem. § 2 (1) BauGB i. V. m. § 1 (8) BauGB

 

Der Rat der Stadt beschließt die 110. Änderung des Flächennutzungsplanes, Festlegung von zentralen Versorgungsbereichen, Nahversorgungszentren und Siedlungsschwerpunkten abschließend gemäß § 2 (1) Baugesetzbuch -BauGB- vom 23. September 2004 (BGBl. I S. 2414), zuletzt geändert durch Gesetz vom 22. Juli 2011 (BGBl. I S. 1509) in Verbindung mit § 1 (8) BauGB.

 

Zentrale Versorgungsbereiche und Nahversorgungszentren sind für die Ortslagen Büderich, Osterath einschließlich Bovert, Lank-Latum und Strümp dargestellt. Ein Siedlungsschwerpunkt ist nicht mehr dargestellt.

 

Gleichzeitig wird die Begründung gemäß § 5 (5) BauGB beschlossen.

Dabei macht sich der Rat ergänzend die vom Ausschuss für Planung und Liegenschaften am 4. September 2012 beschlossene Abwägung zur öffentlichen Entwurfsauslegung unter Berücksichtigung der Abwägung des Ausschusses für Planung und Liegenschaften vom 22. November 2011 und 1. Februar 2012 zur frühzeitigen Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung zu eigen.

Die Abwägungen lagen dem Rat der Stadt in der Fassung der Niederschriften der Sitzungen des Ausschusses für Planung und Liegenschaften vom 22. November 2011, 1. Februar 2012 und 4. September 2012 vor. Die zu den Abwägungsbeschlüssen des Ausschusses gehörenden Vorlagen mit den eingegangenen Stellungnahmen waren dem Rat bekannt.

 

Abstimmungsergebnis:

 

 

Ja

Nein

Enthaltungen

CDU

21

 

 

FDP

 

8

 

SPD

 

6

 

Bündnis 90 / Die Grünen

7

 

 

UWG

 

2

 

Zentrum

1

 

 

Fraktionslos

1

 

 

Bürgermeister

1

 

 

Gesamt

31

16

 

 

3.  Beschluss der Neubekanntmachung des Flächennutzungsplanes gem. § 6 (6) BauGB

 

Der Rat der Stadt beschließt gemäß § 6 (6) Baugesetzbuch -BauGB- vom 23. September 2004 (BGBl. I S. 2414), zuletzt geändert durch Gesetz vom 22. Juli 2011 (BGBl. I S. 1509) die Neubekanntmachung des Flächennutzungsplanes einschließlich der 110. Änderung des Flächennutzungsplanes, Meerbusch-Stadtgebiet, Festlegung von Zentralen Versorgungsbereichen, Nahversorgungszentren und Siedlungsschwerpunkten.

 

Abstimmungsergebnis:

 

einstimmig


Ratsherr Jürgens berichtet von den Beratungen des Ausschusses für Planung und Liegenschaften, der dem Rat die Beschlussfassung zu 6.1 einstimmig und zu 6.2 und 6.3 mehrheitlich empfehle.