Sitzung: 13.03.2013 Ausschuss für Planung und Liegenschaften
Beschluss: mehrheitlich beschlossen
Vorlage: FB4/515/2013
Beschluss:
Der Ausschuss für Planung und
Liegenschaften empfiehlt dem Rat der Stadt, folgende Beschlüsse zu fassen:
1. Aufhebung des
abschließenden Beschlusses vom 27.9.2012
Der Rat der Stadt beschließt die Aufhebung seines abschließenden Beschlusses der 110. Änderung des Flächennutzungsplanes vom 27. September 2012.
Abstimmungsergebnis: einstimmig
2. Abschließender Beschluss gem. § 2 (1) BauGB i. V. m. §
1 (8) BauGB
Der Rat der Stadt beschließt die 110. Änderung des Flächennutzungsplanes, Festlegung von zentralen Versorgungsbereichen, Nahversorgungszentren und Siedlungsschwerpunkten abschließend gemäß § 2 (1) Baugesetzbuch -BauGB- vom 23. September 2004 (BGBl. I S. 2414), zuletzt geändert durch Gesetz vom 22. Juli 2011 (BGBl. I S. 1509) in Verbindung mit § 1 (8) BauGB.
Zentrale Versorgungsbereiche und Nahversorgungszentren sind für die Ortslagen Büderich, Osterath einschließlich Bovert, Lank-Latum und Strümp dargestellt. Ein Siedlungsschwerpunkt ist nicht mehr dargestellt.
Gleichzeitig wird die Begründung gemäß § 5 (5) BauGB beschlossen.
Dabei macht sich der Rat ergänzend die vom Ausschuss für Planung und
Liegenschaften am 4. September 2012 beschlossene Abwägung zur
öffentlichen Entwurfsauslegung unter Berücksichtigung der Abwägung des
Ausschusses für Planung und Liegenschaften vom 22. November 2011 und
1. Februar 2012 zur frühzeitigen Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung
zu eigen.
Die Abwägungen lagen dem Rat der Stadt in der Fassung der Niederschriften
der Sitzungen des Ausschusses für Planung und Liegenschaften vom
22. November 2011, 1. Februar 2012 und
4. September 2012 vor. Die zu den Abwägungsbeschlüssen
des Ausschusses gehörenden Vorlagen mit den eingegangenen Stellungnahmen waren
dem Rat bekannt.
Abstimmungsergebnis:
|
Ja |
Nein |
Enthaltungen |
CDU |
7 |
|
|
FDP |
|
4 |
|
SPD |
|
2 |
|
Bündnis
90/Die Grünen |
2 |
|
|
UWG |
|
1 |
|
fraktionslos |
1 |
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Gesamt: |
10 |
7 |
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3. Beschluss der Neubekanntmachung des
Flächennutzungsplanes gem. § 6 (6) BauGB
Der Rat der Stadt beschließt gemäß § 6 (6) Baugesetzbuch -BauGB- vom 23. September 2004 (BGBl. I S. 2414), zuletzt geändert durch Gesetz vom 22. Juli 2011 (BGBl. I S. 1509) die Neubekanntmachung des Flächennutzungsplanes einschließlich der 110. Änderung des Flächennutzungsplanes, Meerbusch-Stadtgebiet, Festlegung von Zentralen Versorgungsbereichen, Nahversorgungszentren und Siedlungsschwerpunkten.
Die Sprecher der Ratsfraktionen von FDP und SPD machen noch einmal deutlich, dass unabhängig von der grundsätzlichen Darstellung der zentralen Versorgungsbereiche für die gesamte Stadt der Bereich in Osterath extra für den Frischemarkt über die Bahnlinie hinaus vergrößert wurde. Dieser werde weiterhin, auch wegen der entstehenden negativen Auswirkungen, abgelehnt. Der Umweltbericht verharmlose die Auswirkungen.
Herr Hüchtebrock erläutert, dass die Diskussion um den Frischemarkt im Verfahren zum Bebauungsplan Nr. 266 und zur parallelen 100. Änderung der Flächennutzungsplanänderung abschließend, auch in Bezug auf die jeweiligen Umweltprüfungen und Umweltberichte, geführt wurde. Der hier vorliegende Planungsschritt behandele die Darstellung einer Linie, die die beschlossenen zentralen Versorgungsbereiche im Flächennutzungsplan darstelle, zu denen nun mal der Bereich für den Frischemarkt aufgrund mehrheitlicher Beschlüsse dazugehöre. Dass die Bezirksregierung einzelne Unterlagen nachfordere, habe nichts mit den auch von der Bezirksregierung akzeptierten Inhalten der Planänderung zu tun, sondern sei eine formale Anforderung, die die Stadt erfüllen müsse.
Abstimmungsergebnis:
|
Ja |
Nein |
Enthaltungen |
CDU |
7 |
|
|
FDP |
4 |
|
|
SPD |
|
2 |
|
Bündnis
90/Die Grünen |
2 |
|
|
UWG |
|
1 |
|
fraktionslos |
1 |
|
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Gesamt: |
14 |
3 |
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