Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Beschluss:

 

Der Rat der Stadt beschließt, folgende Maßnahmen zur Einhaltung der Grenzwerte für Luftschadstoffe nach der 39. BImSchV an der Meerbuscher Straße im Abschnitt zwischen der Autobahn A 57 und Winklerweg durchzuführen, sofern Messungen Überschreitungen von Grenzwerten feststellen:

 

1.  Minderungsmaßnahmen mit mittlerer Wirkung  (≥ 1 ≤ 5 μg/m³)

·               Nachtfahrverbot für Lkw >3,5 t

·               Umstellung von Fahrzeugen des ÖPNV und der städtischen Betriebe auf emissionsarme Fahrzeuge

·               Allgemeine verkehrslenkende Maßnahmen (z. B. Tempolimit zur Verstetigung des Verkehrsflusses, Halteverbot in den stark belasteten Bereichen)

·               Bordcomputer in ÖPNV-Bussen für eine Ampelvorrangschaltung

·               Förderung der Verlagerung von Betrieben mit großem Verkehrsaufkommen aus der Stadt in Gewerbegebiete

·               Zeitfenster für Straßennutzung durch Lkw

·               Einsatz von Titandioxid beschichteten Baustoffen und Farben im Bereich der Meerbuscher Straße zum fotokatalytischen NO2-Abbau

·               Müllabfuhr und Straßenreinigung nur außerhalb der Hauptverkehrszeiten zur Verstetigung des Verkehrs

2.  Minderungsmaßnahmen mit hoher Wirkung  (≥ 5 ≤ 10 μg/m³)

·               Verkehrsverbote an Tagen hoher Schadstoffkonzentrationen; hierzu wäre ein Onlinemonitoring mit Warnsystem und automatischer Beschilderung notwendig, wie z. B. in Hagen realisiert.

·               Gesamtstädtische Reduzierung der Lkw-Anteile

·               Straßennetzergänzungen und Umverteilungen der Verkehrsmengen

·               Fortschreibung des Verkehrsentwicklungsplanes mit dem besonderen Ziel einer nachhaltigen Reduzierung des Kfz-Verkehrs

3.  Minderungsmaßnahmen mit sehr hoher Wirkung  (≥ 10 μg/m³)

·               Sperrung der Meerbuscher Straße für Lkw gestaffelt nach zulässigem Gesamtgewicht (>12t, >7,5t, > 3,5t) zeitlich beschränkt oder zeitlich uneingeschränkt, mit Ausnahme von Lieferverkehr und ÖPNV

·               Einrichtung einer Umweltzone mit schrittweiser oder sofortiger Verschärfung auf eine höhere Stufe (Stufe I: Nur Fahrzeuge ohne Plakette ausgeschlossen; Stufe II: Fahrzeuge ohne und mit roter Plakette ausgeschlossen; Stufe III: Nur Fahrzeuge mit grüner Plakette erlaubt, also auch Ausschluss von Fahrzeugen mit gelber Plakette)

·               Umleitung von Schwerlastverkehr weg von der Meerbuscher Straße durch Lkw-Routenkonzepte

·               Verflüssigung des Verkehrs auf der Meerbuscher Straße durch z. B. grüne Welle; verhindern von Parken in zweiter Reihe usw.

Es wurden weitere Maßnahmen geprüft, die aber trotz großen finanziellen Aufwandes nicht ausreichend zielführend sind, z. B. die Einrichtung von Kreisverkehren an Stelle von lichtsignalgeregelten Knotenpunkten.

Der Rat der Stadt geht davon aus, dass diese Maßnahmen geeignet sind, die Grenzwerte einzuhalten und sie möglichst zu unterschreiten.

Die Durchführung von Maßnahmen ist durch Wirkungskontrollen zu begleiten, insbesondere durch Passiv-Messungen im Zuge der Realisierung des Ostara-Geländes.

Von einer grundsätzlichen Zustimmung des Straßenbaulastträgers der L 476 (Landesbetrieb Straßen NRW) zu einem schadstoffmindernden Maßnahmenkatalog im Falle von Grenzwertüberschreitungen  ist auszugehen.

Weitere Maßnahmen können, wenn notwendig, im Zusammenhang mit einem Luftreinhalteplan vorgenommen werden.

 


 

Technischer Beigeordneter Dr. Gérard nimmt Bezug auf die Beratungen im Ausschuss für Planung und Liegenschaften vom 5. Februar 2013. Im Zusammenhang mit dem Satzungsbeschluss zum Bebauungsplan 281 habe der Ausschuss aufgrund eines Antrages der Fraktionen CDU und Bündnis 90/Die Grünen diesen unter dem Vorbehalt beschlossen, dass ein Beschlussvorschlag über Maßnahmen zur Luftreinhaltung auf der Meerbuscher Straße vorgelegt werde. Die in der Verwaltungsvorlage dargestellten möglichen Maßnahmen seien mit dem Gutachter abgestimmt. Auch Straßen NRW habe zwischenzeitlich erklärt, dass die aufgeführten Maßnahmen geeignet seien. Der entsprechende Vermerk über das Abstimmungsgespräch werde der Niederschrift als Anlage beigefügt.

Ratsherr Peters erklärt, dass man die Zielsetzung verfolge, dass Problem nicht an übergeordnete zuständige Behörden abzugeben. Mit dem nun vorliegenden Maßnahmenkatalog sei dargelegt, dass die Verfahren greifen. Damit sei sichergestellt, dass Grenzwertüberschreitungen ausbleiben werden.

Ratsherr Damblon sieht ebenfalls die Zielsetzung zu 100% erreicht. Er dankt der Verwaltung für die geleistete Arbeit.

Ratsherr Rettig erklärt, er sei erstaunt über die Aussagen. Ob die Maßnahmen greifen sei derzeit nicht feststellbar. Die K 9n erfülle nicht die Funktion einer Kreisstraße und sei daher entbehrlich.

Ratsherr Staudinger-Napp meint es sei unklar welche Grenzwerte überschritten würden, welche Schadstoffe freigesetzt würden und warum ein derartiges Konzept nur für die Meerbuscher Straße erstellt werde. Unter Hinweis auf die Ausführungen zum ÖPNV erklärt er, dass durch Subunternehmer der Rheinbahn im Busverkehr nur altes Wagenmaterial eingesetzt würde.

Ratsfrau Niederdellmann-Siemes erklärt, es müssten die verschiedenen Aspekte abgewogen werden. Die zusätzliche Belastung entstehe nicht durch die K 9n sondern durch die Ostara-Erschließung. Der Verzicht auf den Frischemarkt wäre aus Sicht der SPD-Fraktion die vernünftigste Lösung.

Herr Streuber vom beauftragten Gutachterbüro Peutz-Consult erläutert nochmals die vorgeschlagenen Maßnahmen, stellte ihre Wirkung dar und erklärt, dass die vorgestellten Maßnahmen ausreichend und zielführend seien und sich auch in der Praxis schon vielfach bewährt hätten.

Hinsichtlich der von Ratsherrn Radmacher gestellten Frage, ob bei Nichtrealisierung der seit nunmehr über 10 Jahre im Kreisstraßenbauprogramm vorgesehenen K 9n damit zu rechnen sei, dass die für die Unterquerung der Autobahn aufgewendeten Kosten an den Bund zurückzuzahlen seien, erklärt Herr Hüchtebrock, dass mit einer Rückforderung auf jeden Fall zu rechnen sei.

In der weiteren anschließenden Diskussion äußern die Vertreter der Fraktionen ihre zum Teil gegenteiligen Auffassungen. Offene Fragen werden von der Verwaltung bzw. dem Gutachter beantwortet..


Abstimmungsergebnis:

 

 

Ja

Nein

Enthaltungen

CDU

20

 

 

FDP

 

10

 

SPD

7

 

 

Bündnis 90 / Die Grünen

6

 

 

UWG

 

1

 

Zentrum

1

 

 

Fraktionslos

1

 

 

Bürgermeister

1

 

 

Gesamt

36

11