Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Beschluss:

 

Der Ausschuss für Planung und Liegenschaften stimmt dem Antrag auf Änderung des Bebauungsplanes Nr. 164 B vom 03.02.2013 grundsätzlich zu.

Die Verwaltung wird aufgefordert, ein Aufstellungsverfahren nach § 13a Baugesetzbuch zusammen mit dem vom Antragsteller zu beauftragenden Planer vorzubereiten und durchzuführen, sobald bereits begonnene Planverfahren abgeschlossen sind oder deren Verfahrensstand dies erlaubt. Das Projekt wird somit der Planungspriorität C zugeordnet.

Der Antragsteller ist bereit, städtebauliche Planungsleistungen auf seine Kosten zu übernehmen.

 


Ratsherr Weyen beschwert sich über die unzureichenden Planunterlagen.

Herr Hüchtebrock entgegnet, dass zu Vorhaben in diesem Planungsstadium, wo noch nicht klar sei, ob es überhaupt dazu kommen könne, selten so umfangreiche Unterlagen wie vorliegend eingereicht werden..


Abstimmungsergebnis:

 

 

Ja

Nein

Enthaltungen

CDU

7

 

 

FDP

4

 

 

SPD

2

 

 

Bündnis 90/Die Grünen

2

 

 

UWG

 

1

 

fraktionslos

1

 

 

Gesamt:

16

1