Sitzung: 13.03.2013 Ausschuss für Planung und Liegenschaften
Beschluss: mehrheitlich beschlossen
Vorlage: FB4/512/2013
Beschluss:
Der Ausschuss für Planung und Liegenschaften
stimmt dem Antrag auf Änderung des Bebauungsplanes Nr. 164
B vom 03.02.2013 grundsätzlich zu.
Die Verwaltung wird
aufgefordert, ein Aufstellungsverfahren nach § 13a Baugesetzbuch
zusammen mit dem vom Antragsteller zu beauftragenden Planer vorzubereiten und
durchzuführen, sobald bereits begonnene Planverfahren abgeschlossen sind oder
deren Verfahrensstand dies erlaubt. Das Projekt wird somit der
Planungspriorität C zugeordnet.
Der Antragsteller ist
bereit, städtebauliche Planungsleistungen auf seine Kosten zu übernehmen.
Ratsherr Weyen beschwert sich über die unzureichenden Planunterlagen.
Herr Hüchtebrock entgegnet, dass zu Vorhaben in diesem Planungsstadium, wo noch nicht klar sei, ob es überhaupt dazu kommen könne, selten so umfangreiche Unterlagen wie vorliegend eingereicht werden..
Abstimmungsergebnis:
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Ja |
Nein |
Enthaltungen |
CDU |
7 |
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FDP |
4 |
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SPD |
2 |
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Bündnis
90/Die Grünen |
2 |
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UWG |
|
1 |
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fraktionslos |
1 |
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Gesamt: |
16 |
1 |
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