Beschluss: einstimmig beschlossen

Beschluss:

 

Der Kulturausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt Meerbusch, die beigefügte II. Änderung der Benutzungs- und Gebührensatzung der Stadtbibliothek Meerbusch zu beschließen.

 

 


Aufgrund der Beratung im Kulturausschuss hat der Stadtrat im Haushaltsplan 2013 eine Erhöhung der Erträge aus Benutzungsgebühren auf 30.700 €, in den Folgejahren auf 31.500 € beschlossen.

Seit dem 1.1.2011 beträgt die Gebühr für die 12-monatige Inanspruchnahme für Benutzerinnen und Benutzer ab dem vollendeten 18. Lebensjahr 13,00 €, Kinder und Jugendliche können die Bibliothek unentgeltlich nutzen, Auszubildende, Wehr- und Zivildienstleistende, Schüler und Studenten ab 18 Jahren sowie Transferleistungsbezieher und Schwerbehinderte zahlen eine ermäßigte Gebühr von 8,00 €. Für eine einmalige Ausleihe werden derzeit 2,00 € berechnet.

Die Verwaltung schlägt vor, die unentgeltliche Nutzungsmöglichkeit für Kinder und Jugendliche sowie die ermäßigte Gebühr für den vorgenannten Personenkreis beizubehalten; die Gebühr für die 12-monatige Inanspruchnahme für Benutzerinnen und Benutzer ab dem vollendeten 18. Lebensjahr – rd. 2.500 - sollte um 0,70 € auf 13,70 € erhöht, die Gebühr für die einmalige Ausleihe auf 2,10 € festgesetzt werden.

Sachkundiger Bürger Frank regt an, die Worte „Auszubildende, Wehr- und Zivildienstleistende“ durch die korrekte Bezeichung „Teilnehmer am freiwilligen Wehrdienst bzw. Bundesfreiwilligendienst“ zu ersetzen. StVD Krügel sagt zu, diese redaktionelle Änderung in der Gebührensatzung vorzunehmen.

Die Abstimmung erfolgt ohne weitere Diskussion.

 


Abstimmungsergebnis:

 

einstimmig