Beschluss:
Der
Kulturausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt Meerbusch, die beigefügte II.
Änderung der Benutzungs- und Gebührensatzung der Stadtbibliothek Meerbusch zu
beschließen.
Aufgrund der Beratung im
Kulturausschuss hat der Stadtrat im Haushaltsplan 2013 eine Erhöhung der
Erträge aus Benutzungsgebühren auf 30.700 €, in den Folgejahren auf 31.500 €
beschlossen.
Seit dem 1.1.2011 beträgt die Gebühr
für die 12-monatige Inanspruchnahme für Benutzerinnen und Benutzer ab dem
vollendeten 18. Lebensjahr 13,00 €, Kinder und Jugendliche können die
Bibliothek unentgeltlich nutzen, Auszubildende, Wehr- und Zivildienstleistende,
Schüler und Studenten ab 18 Jahren sowie Transferleistungsbezieher und
Schwerbehinderte zahlen eine ermäßigte Gebühr von 8,00 €. Für eine einmalige
Ausleihe werden derzeit 2,00 € berechnet.
Die Verwaltung schlägt vor, die
unentgeltliche Nutzungsmöglichkeit für Kinder und Jugendliche sowie die ermäßigte
Gebühr für den vorgenannten Personenkreis beizubehalten; die Gebühr für die
12-monatige Inanspruchnahme für Benutzerinnen und Benutzer ab dem vollendeten
18. Lebensjahr – rd. 2.500 - sollte um 0,70 € auf 13,70 € erhöht, die Gebühr
für die einmalige Ausleihe auf 2,10 € festgesetzt werden.
Sachkundiger Bürger Frank regt an, die
Worte „Auszubildende, Wehr- und Zivildienstleistende“ durch die korrekte
Bezeichung „Teilnehmer am freiwilligen Wehrdienst bzw.
Bundesfreiwilligendienst“ zu ersetzen. StVD Krügel sagt zu, diese redaktionelle
Änderung in der Gebührensatzung vorzunehmen.
Die Abstimmung erfolgt ohne weitere
Diskussion.
Abstimmungsergebnis:
einstimmig