Beschluss:
Der Kulturausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt Meerbusch,
die beigefügte IV. Änderung der Gebührensatzung der Musikschule der Stadt
Meerbusch zu beschließen.
Erste Beigeordnete Mielke-Westerlage erläutert die
vorgeschlagene Änderung der Gebührensatzung. Aufgrund
der Beratung im Kulturausschuss hat der Stadtrat im Haushaltsplan 2013 eine Erhöhung
des Haushaltsansatzes Teilnehmergebühren der Musikschule auf 553.300 €, in den
Folgejahren 572.800 Euro beschlossen.
Die Änderung der
Gebührensatzung soll zum 1. Oktober 2013 in Kraft treten.
Bei der
Neuberechnung der Gebühren wurde eine kaufmännische Rundung vorgenommen, zudem
müssen die sich daraus ergebenden Jahresgebühren durch 12 teilbar sein, um
gleiche Monatsraten zu ermöglichen. Die durchschnittliche Erhöhung liegt
dadurch bei 5,28 % (siehe Anlage 1).
Die Abstimmung
erfolgt ohne weitere Diskussion.
Abstimmungsergebnis:
einstimmig