Beschluss: einstimmig beschlossen

Beschluss:

 

Der Ausschuss für Planung und Liegenschaften stimmt dem Antrag auf Änderung des Bebauungsplanes Nr. 161 vom 23. September 2011 mit geänderter Planung vom 06.08.2012 grundsätzlich zu.

Die Verwaltung wird aufgefordert, ein Aufstellungsverfahren nach § 13a Baugesetzbuch zusammen mit dem vom Antragsteller zu beauftragenden Planer vorzubereiten und durchzuführen, sobald bereits begonnene Planverfahren abgeschlossen sind oder deren Verfahrensstand dies erlaubt. Das Projekt wird somit der Planungspriorität C zugeordnet.

Der Antragsteller ist bereit städtebauliche Planungsleistungen auf seine Kosten zu übernehmen.

 


Ratsherr Rettig fragt, ob die mögliche Nichtzustimmung des Nachbarn ein k.o-Kriterium sei.

Ratsherr Weyen bittet die Verwaltung, genau auf die einzuhaltenden Abstandsflächen zu achten.

Herr Hüchtebrock erläutert, dass der nicht zustimmende Nachbar in der späteren Offenlage Gelegenheit habe, Einwendungen abzugeben. Der Ausschuss habe dann die Möglichkeit, der Einwendung zu folgen oder den Einwand begründet abzulehnen.


Abstimmungsergebnis:                    einstimmig