Sitzung: 13.03.2013 Ausschuss für Planung und Liegenschaften
Beschluss: einstimmig beschlossen
Vorlage: FB4/508/2013
Beschluss:
Der Ausschuss für Planung und Liegenschaften
stimmt dem Antrag auf Änderung des Bebauungsplanes Nr. 161
vom 23. September 2011 mit geänderter Planung vom 06.08.2012
grundsätzlich zu.
Die Verwaltung wird
aufgefordert, ein Aufstellungsverfahren nach § 13a Baugesetzbuch
zusammen mit dem vom Antragsteller zu beauftragenden Planer vorzubereiten und
durchzuführen, sobald bereits begonnene Planverfahren abgeschlossen sind oder
deren Verfahrensstand dies erlaubt. Das Projekt wird somit der
Planungspriorität C zugeordnet.
Der Antragsteller ist bereit städtebauliche Planungsleistungen auf seine Kosten zu übernehmen.
Ratsherr Rettig fragt, ob die mögliche Nichtzustimmung des Nachbarn ein k.o-Kriterium sei.
Ratsherr Weyen bittet die Verwaltung, genau auf die einzuhaltenden Abstandsflächen zu achten.
Herr Hüchtebrock erläutert, dass der nicht zustimmende Nachbar in der späteren Offenlage Gelegenheit habe, Einwendungen abzugeben. Der Ausschuss habe dann die Möglichkeit, der Einwendung zu folgen oder den Einwand begründet abzulehnen.
Abstimmungsergebnis: einstimmig