1. Zustimmung zum
Teilraumentwicklungsplan
Der Rat der Stadt beschließt den
Teilraumentwicklungsplan für die Böhler-Siedlung in Meerbusch-Büderich gemäß
§ 1 (6) Nr. 11 Baugesetzbuch.
Im Einzelnen:
1. Instandhaltungsmaßnahmen
Schwerpunkte der
Instandhaltungsmaßnahmen durch die GWH sind:
a. innere Wohnungsaufrüstung (Maler-
Lackierarbeiten, Fliesenarbeiten, Schreinerarbeiten, Fußbodenarbeiten
b. Hauseingänge
(Eingangstüren, Briefkastenanlagen, Licht)
c. Fassadengestaltung
(Farbanstrich, Sockelbearbeitung)
d. Treppenhäuser
Die Instandhaltungsmaßnahmen
bewegen sich im gemeinschaftlichen Bereich nach einem Prioritätenplan. Bei
Arbeiten in den Wohnungen wird auf die fluktuationsbedingten Bedarfe
eingegangen. Eine Farbgestaltung wurde bereits in einem Quartierskonzept
erarbeitet.
2. Modernisierungsmaßnahmen
Modernisierungen umfassen
unterschiedliche Pakete, da variierende Bausubstanz und differierende
Mietwünsche zu berücksichtigen sind. Grundsätzlich plant die GWH in folgenden
Bauteilen Verbesserungsmaßnahmen:
a. Energetische Aufrüstung / Wärmedämmung
b. Balkonanbauten; abhängig von der
Dimensionierung der Balkonanbauten sind deren Lage frühzeitig zu verorten,
städtebaulich zu überprüfen und möglichst nach § 34 BauGB i.V.m mit einer
Ausnahme von der Veränderungssperre zuzulassen. Sie sind über noch zu treffende
Festsetzungen im Bebauungsplan Nr. 224 zu berücksichtigen.
c. Bädermodernisierung
d. Heizungsmodernisierung
e. Elektromodernisierung
3. Allgemeine Wohnumfeldmaßnahmen
Wohnumfeldmaßnahmen haben
erhebliche Bedeutung für das Quartier und umfassen regelmäßig
disziplinübergreifende Thematiken. Die GWH hat ein Konzept erarbeitet, welches
die wesentlichen Maßnahmenbereiche wie folgt ausweist:
In
einem Mehrjahresprogramm sollten zukünftig folgende Baumaßnahmen von der GWH
auf den Privatflächen umgesetzt werden:
a. Angebote und Verbesserung der Ausstattung
mit privaten Stellplätzen; die Angebote sind mit der Stadt abzustimmen und im
Bebauungsplan Nr. 224 geordnet festzusetzen.
b. Verbesserung der Beleuchtung auf privaten
Wegen, ggf. auch die Straßenbeleuchtung auf öffentlichen Flächen
c. Verbesserung / Überarbeitung des Rad- und
Fußwegenetzes (u. a. Barrierefreiheit)
d. Verbesserung / Erneuerung von Müllstandplätzen
e. ggf. Mietergärten
f. Spielmöglichkeiten und Sicherung von vorhandenen prägenden Grünstrukturen
4. Übergeordnete Wohnumfeldmaßnahmen
Nur über eine koordinierte
Quartiersentwicklung bei einer engen Kooperation im administrativen Bereich,
aber auch die Bündelung von Investitionen seitens Stadt und GWH (z.B.
Straßenbau, Böhlerhof etc.) ist nach Aussage der GWH die nachhaltige
Entwicklung und Bewahrung von Qualitäten erreichbar. Passende
planungsrechtliche Rahmenbedingungen sind ein erheblicher Erfolgsfaktor.
Hierzu
werden folgende übergeordnete Wohnumfeldmaßnahmen vorgeschlagen:
4.1 Parkband
Das „Parkband“ meint die
Schaffungen einer durchgängigen Nord-Süd-Grünachse für Fußgänger, die sowohl
private, als auch öffentliche Flächen umfasst und quasi ein inneres grünes
Rückgrat der Siedlung mit hoher Aufenthaltsqualität herausbildet.
In
einem Mehrjahresprogramm sollten zukünftig folgende Maßnahmen von der GWH auf
den Privatflächen umgesetzt werden:
a. Realisierung des Parkbandes auf den Flächen
der GWH. Die Stadt fordert den Erhalt einer großzügigen privaten Grünfläche auf
der ehemaligen Freifläche der Kita Sonnengarten mit ihrem schützenswerten
Baumbestand. Die private Grünfläche sowie sonstige Flächen des Parkbandes sind
im Bebauungsplan Nr. 224 festzusetzen.
b. landschaftsgärtnerische Gestaltung der
Grünausstattung und Wege / Barrierefreiheit
c. Pflanzung von Leitbäumen
d. Schaffung eines optimierten und
gestalterisch aufgewerteten Zugangs zum Abenteuerspielplatz
e. partielle Neugestaltung der öffentlichen Straßen und Platzflächen
im Verlauf des Parkbandes /
Attraktivierung des öffentlichen
Platzes „Im Böhlerhof“
f. grüngestalterische Einbindung und
Aufwertung der städtischen
Bürgerwiese
g. Einbeziehung benachbarter städtischer Freiflächen am Abenteuerspielplatz,
tlw. sind hier Regelungen im Bebauungsplan Nr. 299, Frankenweg zu treffen
(z. B. aktiver Lärmschutz).
h. Optimierung und Neumarkierung von öffentlichen Parkplätzen
i. Aufwertung des städtischen
Spielplatzes am Kniekamp
Eine Kostenbeteiligung der GWH
wird in einem stadtbauliche Vertrag zum Bebauungsplan Nr. 224 geregelt.
4.2 Siedlungsschluss
Hiermit ist die räumliche,
gestalterische und funktionale Zusammenführung des nördlichen mit dem südlichen
Siedlungsbereich gemeint. Die derzeitige Trennwirkung des Laacher Weges
befördert soziale und stadträumliche Defizite, die durch die Entscheidung der
Ansiedlung einer neuen Kita am Badener Weg / Laacher Weg erheblich gemildert
werden kann.
a. Neugestaltung von Privatflächen entlang des
Laacher Weges mit Aufenthaltsqualität im Bereich der neuen Kita
b. Schaffung neuer Wegebeziehungen (Parkband)
c. Gestalterische Qualifizierung im Straßenraum des Laacher Weges
d. Einbau von verkehrstechnisch sinnvollen Optimierungsmaßnahmen
Eine Kostenbeteiligung der GWH
wird in einem stadtbauliche Vertrag zum Bebauungsplan Nr. 298 geregelt.
5. Städtebauliche Ergänzungsbebauungen
Ergänzungsbauten haben in der
Regel erhebliche positive Auswirkungen auf städtebauliche Konfigurationen von
Quartieren, unterstützen die positive Imagebildung und führen zu gesunder
sozialer Durchmischung. Die GWH hat hierzu Flächen für ergänzende bauliche
Maßnahmen untersucht.
Vorgeschlagene
Ergänzungsbebauungen der GWH:
5.1. Abriss
des baufälligen Garagenbauwerkes im Bereich des Laacher Weges / Ecke
Römerstraße; der Verlust privater Stellplätze ist zu ersetzen. Die
Ersatzflächen sind im Bebauungsplan Nr. 224 festzusetzen.
Der
Abriss dient der Vorbereitung einer neuen städtebaulichen Fassung des
Eckbereichs und wird daher begrüßt.
5.2. Neubau
eines 5-geschossigen Wohngebäudes im Bereich des Laacher Weges / Ecke
Römerstraße als südliches Entree zur Böhler-Siedlung
Die
vorhandenen privaten Stellplätze sind standortbezogen zu ersetzen.
Die
Hochbauaßnahme wird im weiteren Verfahren zum Bebauungsplan Nr. 224
entwurfstechnisch ausgearbeitet und im APL vorgestellt. Ein entsprechendes
Baurecht für den Neubau soll anschließend im Bebauungsplan Nr. 224 festgesetzt
werden.
5.3. Teilüberbauung des bestehenden Garagenhofes
mit einem Wohngebäude im Bereich der Römerstraße/Am Kniekamp als
nördliches Entrees zur Böhler-Siedlung mit einer Geschossigkeit
von 4 Vollgeschossen plus Staffelgeschoss
Die Nutzung von Doppelparkständen für den Ersatz der vorhandenen Garagenplätze wird abgelehnt.
Ein
entsprechendes Baurecht soll im Bebauungsplan Nr. 224 festgesetzt werden.
Die
Erschließung sowie die Stellplatzfrage sind im weiteren Verfahren zu klären.
5.4. Räumliche Fassung des Böhlerhofes
Die
städtebaulich sinnvolle bauliche Platzfassung wird begrüßt.
Die
Hochbauaßnahmen werden im weiteren Verfahren zum Bebauungsplan Nr. 224
entwurfstechnisch ausgearbeitet und im APL vorgestellt.
Die
Stellplatzfrage ist ebenfalls im weiteren Verfahren zu detaillieren.
Entsprechende
Baurechte sollen anschließend im Bebauungsplan Nr. 224 festgesetzt werden.
Unter
Beachtung der Gesamtkonzeption wird die GWH aufgefordert, sinnvolle
gestalterische Maßnahmen zur Attraktivierung der Platzsituationen
vorzuschlagen. Eine Umsetzung wird in einem stadtbauliche Vertrag zum
Bebauungsplan Nr. 224 geregelt.
5.5. Ergänzung
der Wohnbebauung im Bereich des heutigen Standortes des Kindergartens an der
Straße „Am Sonnengarten“
Die
Ergänzung des Kindergarten-Altstandortes mit einer
Einfamilienreihenhausbebauung unterstützt die soziale Durchmischung innerhalb
der Siedlung und wird begrüßt.
Der
Straßenraum „Am Sonnengarten“ ist anzupassen und eine Durchfahrtsmöglichkeit
für Rettungsdienste und Müllfahrzeuge zur Straße „Am Farnacker“ zu schaffen.
Eine
weitere Wohnbebauung innerhalb der Parkbandes auf der bisherigen
Kita-Außenfläche wird, auch unter Beachtung der vorhandenen schützenswerten
Baubestandes, abgelehnt. Die Außenbereichsfläche des heutigen Kindergartens ist
teilweise als private Grünfläche in das Parkband zu integrieren.
Die
Maßnahme ist in Abhängigkeit vom weiteren Verfahren zum Bebauungsplan
Nr. 224 zu behandeln.
5.6. Neubebauung
als räumliche Fassung auf dem heutigen Garagenstandort der Straßen „Im
Niederstift“ / „Unter´m Kurhut“ und Ergänzung der vorhanden Reihenhausbebauung
im Norden der Straße „Unter´m Kurhut“
Die
aufgeführten baulichen Ergänzungsmaßnahmen sind städtebaulich vertretbar.
Die
Stellplatzfrage ist im weiteren Verfahren zu detaillieren.
Die
Hochbaumaßnahme im Bereich C wird im weiteren Verfahren zum Bebauungsplan
Nr. 224 entwurfstechnisch ausgearbeitet und im APL vorgestellt.
Entsprechende Baurechte für den Bereich C (2 Vollgeschosse plus
Staffelgeschoss) sollen im Bebauungsplan Nr. 224 festgesetzt werden. Der
Bereich C 1 ist nicht Gegenstand des Teilraumentwicklungsplanes. Die
Festsetzung neuer Baurechte im Bereich C 1 soll dem Bebauungsplanverfahren Nr.
224 vorbehalten bleiben.
Die
GWH wird aufgefordert, am Standort C sozial geförderten Wohnraum anzubieten.
5.7. Ersatz des Garagenhofes an der Straße “Am
Kirchendriesch“ durch den Bau eines Parkdecks mit ergänzender Wohnbebauung
Die in
der Verwaltungsvorlage skizzierte Ergänzungsbebauung würde zu beengten
städtebaulichen Abständen zwischen der südlich bestehenden und der geplanten
Bebauung führen.
Einer
bauliche Ergänzung in Flucht des nordwestlich benachbarten vorhandenen
Wohnblocks wird jedoch zugestimmt.
Eine
ausreichend große Fläche für den heutigen privaten Stellplatzbedarf ist
notwendig und zu gewährleisten. Eine neugestaltete private
Gemeinschaftsstellplatzanlage für den Wohngebäudebestand wird gefordert.
Entsprechende
Rechte sollen im Bebauungsplan Nr. 224 festgesetzt werden.
5.8. Teilweise Überbauung des großen Parkplatzes
am Frankenweg unter Beachtung der Stellplatzbilanz für die gesamte Siedlung
Die
bauliche Ergänzungsmaßnahme ist städtebaulich vertretbar und wird zur
Aufwertung des vorhandenen Gefüges begrüßt.
Die
Hochbauaßnahmen werden im weiteren Verfahren zum neuen Bebauungsplan Nr. 299
entwurfstechnisch ausgearbeitet und im APL vorgestellt.
Die
Stellplatzfrage sowie der Lärmschutz sind ebenfalls im weiteren Verfahren zu
detaillieren.
Entsprechende
Baurechte können im Bebauungsplan Nr. 299, Meerbusch-Büderich, Frankenweg
festgesetzt werden.
5.9. Optimierung des dezentralen privaten
Stellplatzangebotes / Bau eines dreigeschossigen Parkhauses am Frankenweg
Der
Bau eines Parkhauses am Frankenweg ist im Zusammenhang mit dem privaten
Stellplatzbedarf für die gesamte Siedlungen zu betrachten und dieser
zuzuordnen.
Die
Planungsleistungen für den hierfür erforderlichen Bebauungsplan Nr. 299,
Meerbusch-Büderich, Frankenweg sollen von der GWH übernommen werden.
Die
Maßnahmen werden im Laufe des Aufstellungsverfahrens entwurflich detailliert.
Abstimmungsergebnis:
einstimmig
2. Bebauungsplan Nr. 224,
Meerbusch-Büderich, Böhler-Siedlung;
Änderung
des Aufstellungsbeschlusses gem. § 2 (1) BauGB i.V.m. § 13a BauGB
Der Rat der Stadt ändert seinen Beschluss zur
Aufstellung des Bebauungsplanes
Nr. 224, Meerbusch‑Büderich, Böhler-Siedlung vom 24. Juni 2010 gemäß
§ 2 (1) Baugesetzbuch -BauGB- vom
23. September 2004 (BGBl. I S. 2414) in der zur Zeit
geltenden Fassung. Der Bebauungsplan wird gemäß § 13a BauGB im
beschleunigten Verfahren aufgestellt, ohne Durchführung einer Umweltprüfung
nach § 2 (4) BauGB.
Das
Planungsziel besteht in der Entwicklung einer städtebaulichen Gesamtkonzeption
unter nunmehr folgenden Rahmenbedingungen:
- der Sicherung der Freiflächen gemäß des Teilraumentwicklungsplanes
zur Böhlersiedlung
- dem Erhalt der baulichen Siedlungsstruktur
- bauliche Ergänzungen gemäß des Teilraumentwicklungsplanes zur
Böhlersiedlung
- der Gesamtdarstellung und Nachweis
ausreichender Flächen für den ruhenden Verkehr
(private Stellplätze / öffentliche
Parkplätze)
- der Stärkung der Identifikation in der
Böhler-Siedlung durch neu gestaltete
Aufenthaltsqualitäten (z. B.
Platzgestaltung „Im Böhlerhof“)
- der Gewährleistung eines erhöhten
Schallschutzes an den begrenzenden
Hauptverkehrsstraßen
- der Sicherung einer sozial ausgewogenen
Bewohnerstruktur durch unterschiedliche
Wohnformen (unterschiedliche
Wohnungsgrößen (Altenwohnungen /
Wohnungen für Alleinerziehende /
Singelwohnungen / Wohngemeinschafen /
kindergerechtes Wohnen etc.)
- der energetischen Optimierung
- der Freiraumgestaltung (Parkband)
Der
räumliche Geltungsbereich dieses Bebauungsplanes wird begrenzt durch die
Römerstraße im Westen, der Neusser Straße im Osten sowie durch den Laacher Weg
im Süden und ist im Übersichtsplan gekennzeichnet.
Übersichtsplan
(ohne Maßstab)
Eine
Umweltverträglichkeitsprüfung ist nicht erforderlich.
Mit dem
Inkrafttreten dieses Bebauungsplanes treten die entgegenstehenden Festsetzungen
des Bebauungsplanes Nr. 18 in Meerbusch-Büderich, Neusser Straße, des
Bebauungsplanes Nr. 9 in Meerbusch-Büderich, Laacher Weg sowie des
Bebauungsplanes Nr. 174, Meerbusch-Büderich, Deutsches Eck außer Kraft.
Abstimmungsergebnis:
einstimmig
Ratsherr Jürgens berichtet von den Beratungen des Ausschusses für Planung und Liegenschaften, der dem Rat die Beschlussfassung einstimmig empfehle.