Beschluss: einstimmig beschlossen

1.  Zustimmung zum Teilraumentwicklungsplan

 

Der Rat der Stadt beschließt den Teilraumentwicklungsplan für die Böhler-Siedlung in Meerbusch-Büderich gemäß § 1 (6) Nr. 11 Baugesetzbuch.

 

Im Einzelnen:

 

1.       Instandhaltungsmaßnahmen

 

Schwerpunkte der Instandhaltungsmaßnahmen durch die GWH sind:

 

a.   innere Wohnungsaufrüstung (Maler- Lackierarbeiten, Fliesenarbeiten, Schreinerarbeiten, Fußbodenarbeiten

b.   Hauseingänge (Eingangstüren, Briefkastenanlagen, Licht)

c.   Fassadengestaltung (Farbanstrich, Sockelbearbeitung)

d.   Treppenhäuser

 

Die Instandhaltungsmaßnahmen bewegen sich im gemeinschaftlichen Bereich nach einem Prioritätenplan. Bei Arbeiten in den Wohnungen wird auf die fluktuationsbedingten Bedarfe eingegangen. Eine Farbgestaltung wurde bereits in einem Quartierskonzept erarbeitet.

 

2.       Modernisierungsmaßnahmen

 

Modernisierungen umfassen unterschiedliche Pakete, da variierende Bausubstanz und differierende Mietwünsche zu berücksichtigen sind. Grundsätzlich plant die GWH in folgenden Bauteilen Verbesserungsmaßnahmen:

 

a.   Energetische Aufrüstung / Wärmedämmung

 

b.   Balkonanbauten; abhängig von der Dimensionierung der Balkonanbauten sind deren Lage frühzeitig zu verorten, städtebaulich zu überprüfen und möglichst nach § 34 BauGB i.V.m mit einer Ausnahme von der Veränderungssperre zuzulassen. Sie sind über noch zu treffende Festsetzungen im Bebauungsplan Nr. 224 zu berücksichtigen.

 

c.   Bädermodernisierung

 

d.   Heizungsmodernisierung

 

e.   Elektromodernisierung

 

3.       Allgemeine Wohnumfeldmaßnahmen

 

Wohnumfeldmaßnahmen haben erhebliche Bedeutung für das Quartier und umfassen regelmäßig disziplinübergreifende Thematiken. Die GWH hat ein Konzept erarbeitet, welches die wesentlichen Maßnahmenbereiche wie folgt ausweist:

In einem Mehrjahresprogramm sollten zukünftig folgende Baumaßnahmen von der GWH auf den Privatflächen umgesetzt werden:

 

a.     Angebote und Verbesserung der Ausstattung mit privaten Stellplätzen; die Angebote sind mit der Stadt abzustimmen und im Bebauungsplan Nr. 224 geordnet festzusetzen.

 

b.     Verbesserung der Beleuchtung auf privaten Wegen, ggf. auch die Straßenbeleuchtung auf öffentlichen Flächen

 

c.     Verbesserung / Überarbeitung des Rad- und Fußwegenetzes (u. a. Barrierefreiheit)

 

d.     Verbesserung / Erneuerung von Müllstandplätzen

 

e.     ggf. Mietergärten

 

f.     Spielmöglichkeiten und Sicherung von vorhandenen prägenden Grünstrukturen

 

4.       Übergeordnete Wohnumfeldmaßnahmen

 

Nur über eine koordinierte Quartiersentwicklung bei einer engen Kooperation im administrativen Bereich, aber auch die Bündelung von Investitionen seitens Stadt und GWH (z.B. Straßenbau, Böhlerhof etc.) ist nach Aussage der GWH die nachhaltige Entwicklung und Bewahrung von Qualitäten erreichbar. Passende planungsrechtliche Rahmenbedingungen sind ein erheblicher Erfolgsfaktor.

Hierzu werden folgende übergeordnete Wohnumfeldmaßnahmen vorgeschlagen:

 

4.1     Parkband

 

Das „Parkband“ meint die Schaffungen einer durchgängigen Nord-Süd-Grünachse für Fußgänger, die sowohl private, als auch öffentliche Flächen umfasst und quasi ein inneres grünes Rückgrat der Siedlung mit hoher Aufenthaltsqualität herausbildet.

 

In einem Mehrjahresprogramm sollten zukünftig folgende Maßnahmen von der GWH auf den Privatflächen umgesetzt werden:

 

a.     Realisierung des Parkbandes auf den Flächen der GWH. Die Stadt fordert den Erhalt einer großzügigen privaten Grünfläche auf der ehemaligen Freifläche der Kita Sonnengarten mit ihrem schützenswerten Baumbestand. Die private Grünfläche sowie sonstige Flächen des Parkbandes sind im Bebauungsplan Nr. 224 festzusetzen.

 

b.     landschaftsgärtnerische Gestaltung der Grünausstattung und Wege / Barrierefreiheit

 

c.     Pflanzung von Leitbäumen

 

d.     Schaffung eines optimierten und gestalterisch aufgewerteten Zugangs zum Abenteuerspielplatz

 

e.     partielle Neugestaltung der öffentlichen Straßen und Platzflächen

        im Verlauf des Parkbandes / Attraktivierung des öffentlichen Platzes „Im Böhlerhof“

 

f.     grüngestalterische Einbindung und Aufwertung der städtischen Bürgerwiese

 

g.     Einbeziehung benachbarter städtischer  Freiflächen am Abenteuerspielplatz,

       tlw. sind hier Regelungen im  Bebauungsplan Nr. 299, Frankenweg zu treffen

       (z. B. aktiver Lärmschutz).

 

h.     Optimierung und Neumarkierung von öffentlichen  Parkplätzen

 

i.    Aufwertung des städtischen Spielplatzes am Kniekamp

 

Eine Kostenbeteiligung der GWH wird in einem stadtbauliche Vertrag zum Bebauungsplan Nr. 224 geregelt.

 

4.2     Siedlungsschluss

 

Hiermit ist die räumliche, gestalterische und funktionale Zusammenführung des nördlichen mit dem südlichen Siedlungsbereich gemeint. Die derzeitige Trennwirkung des Laacher Weges befördert soziale und stadträumliche Defizite, die durch die Entscheidung der Ansiedlung einer neuen Kita am Badener Weg / Laacher Weg erheblich gemildert werden kann.

 

a.   Neugestaltung von Privatflächen entlang des Laacher Weges mit Aufenthaltsqualität im Bereich der neuen Kita

 

b.   Schaffung neuer Wegebeziehungen (Parkband)

 

c.   Gestalterische Qualifizierung im Straßenraum des Laacher Weges

 

d.   Einbau von verkehrstechnisch sinnvollen Optimierungsmaßnahmen

 

Eine Kostenbeteiligung der GWH wird in einem stadtbauliche Vertrag zum Bebauungsplan Nr. 298 geregelt.

 

5.       Städtebauliche Ergänzungsbebauungen

 

Ergänzungsbauten haben in der Regel erhebliche positive Auswirkungen auf städtebauliche Konfigurationen von Quartieren, unterstützen die positive Imagebildung und führen zu gesunder sozialer Durchmischung. Die GWH hat hierzu Flächen für ergänzende bauliche Maßnahmen untersucht.

Vorgeschlagene Ergänzungsbebauungen der GWH:

 

5.1.     Abriss des baufälligen Garagenbauwerkes im Bereich des Laacher Weges / Ecke Römerstraße; der Verlust privater Stellplätze ist zu ersetzen. Die Ersatzflächen sind im Bebauungsplan Nr. 224 festzusetzen.

 

Der Abriss dient der Vorbereitung einer neuen städtebaulichen Fassung des Eckbereichs und wird daher begrüßt.

 

 

5.2.     Neubau eines 5-geschossigen Wohngebäudes im Bereich des Laacher Weges / Ecke Römerstraße als südliches Entree zur Böhler-Siedlung

 

Die vorhandenen privaten Stellplätze sind standortbezogen zu ersetzen.

Die Hochbauaßnahme wird im weiteren Verfahren zum Bebauungsplan Nr. 224 entwurfstechnisch ausgearbeitet und im APL vorgestellt. Ein entsprechendes Baurecht für den Neubau soll anschließend im Bebauungsplan Nr. 224 festgesetzt werden.

 

 

5.3.     Teilüberbauung des bestehenden Garagenhofes mit einem Wohngebäude im Bereich der Römerstraße/Am Kniekamp als nördliches Entrees zur Böhler-Siedlung mit einer Geschossigkeit von 4 Vollgeschossen plus Staffelgeschoss

 

Die Nutzung von Doppelparkständen für den Ersatz der vorhandenen Garagenplätze wird abgelehnt.

Ein entsprechendes Baurecht soll im Bebauungsplan Nr. 224 festgesetzt werden.

Die Erschließung sowie die Stellplatzfrage sind im weiteren Verfahren zu klären.

 

 

5.4.     Räumliche Fassung des Böhlerhofes

 

Die städtebaulich sinnvolle bauliche Platzfassung wird begrüßt.

Die Hochbauaßnahmen werden im weiteren Verfahren zum Bebauungsplan Nr. 224 entwurfstechnisch ausgearbeitet und im APL vorgestellt.

Die Stellplatzfrage ist ebenfalls im weiteren Verfahren zu detaillieren.

Entsprechende Baurechte sollen anschließend im Bebauungsplan Nr. 224 festgesetzt werden.

 

Unter Beachtung der Gesamtkonzeption wird die GWH aufgefordert, sinnvolle gestalterische Maßnahmen zur Attraktivierung der Platzsituationen vorzuschlagen. Eine Umsetzung wird in einem stadtbauliche Vertrag zum Bebauungsplan Nr. 224 geregelt.

 

 

5.5.     Ergänzung der Wohnbebauung im Bereich des heutigen Standortes des Kindergartens an der Straße „Am Sonnengarten“

 

Die Ergänzung des Kindergarten-Altstandortes mit einer Einfamilienreihenhausbebauung unterstützt die soziale Durchmischung innerhalb der Siedlung und wird begrüßt.

Der Straßenraum „Am Sonnengarten“ ist anzupassen und eine Durchfahrtsmöglichkeit für Rettungsdienste und Müllfahrzeuge zur Straße „Am Farnacker“ zu schaffen.

Eine weitere Wohnbebauung innerhalb der Parkbandes auf der bisherigen Kita-Außenfläche wird, auch unter Beachtung der vorhandenen schützenswerten Baubestandes, abgelehnt. Die Außenbereichsfläche des heutigen Kindergartens ist teilweise als private Grünfläche in das Parkband zu integrieren.

Die Maßnahme ist in Abhängigkeit vom weiteren Verfahren zum Bebauungsplan Nr. 224 zu behandeln.

 

 

5.6.     Neubebauung als räumliche Fassung auf dem heutigen Garagenstandort der Straßen „Im Niederstift“ / „Unter´m Kurhut“ und Ergänzung der vorhanden Reihenhausbebauung im Norden der Straße „Unter´m Kurhut“

 

Die aufgeführten baulichen Ergänzungsmaßnahmen sind städtebaulich vertretbar.

Die Stellplatzfrage ist im weiteren Verfahren zu detaillieren.

Die Hochbaumaßnahme im Bereich C wird im weiteren Verfahren zum Bebauungsplan Nr. 224 entwurfstechnisch ausgearbeitet und im APL vorgestellt. Entsprechende Baurechte für den Bereich C (2 Vollgeschosse plus Staffelgeschoss) sollen im Bebauungsplan Nr. 224 festgesetzt werden. Der Bereich C 1 ist nicht Gegenstand des Teilraumentwicklungsplanes. Die Festsetzung neuer Baurechte im Bereich C 1 soll dem Bebauungsplanverfahren Nr. 224 vorbehalten bleiben.

Die GWH wird aufgefordert, am Standort C sozial geförderten Wohnraum anzubieten.

 

 

5.7.     Ersatz des Garagenhofes an der Straße “Am Kirchendriesch“ durch den Bau eines Parkdecks mit ergänzender Wohnbebauung

 

Die in der Verwaltungsvorlage skizzierte Ergänzungsbebauung würde zu beengten städtebaulichen Abständen zwischen der südlich bestehenden und der geplanten Bebauung führen.

Einer bauliche Ergänzung in Flucht des nordwestlich benachbarten vorhandenen Wohnblocks wird jedoch zugestimmt.

Eine ausreichend große Fläche für den heutigen privaten Stellplatzbedarf ist notwendig und zu gewährleisten. Eine neugestaltete private Gemeinschaftsstellplatzanlage für den Wohngebäudebestand wird gefordert.

Entsprechende Rechte sollen im Bebauungsplan Nr. 224 festgesetzt werden.

 

 

5.8.     Teilweise Überbauung des großen Parkplatzes am Frankenweg unter Beachtung der Stellplatzbilanz für die gesamte Siedlung

 

Die bauliche Ergänzungsmaßnahme ist städtebaulich vertretbar und wird zur Aufwertung des vorhandenen Gefüges begrüßt.

Die Hochbauaßnahmen werden im weiteren Verfahren zum neuen Bebauungsplan Nr. 299 entwurfstechnisch ausgearbeitet und im APL vorgestellt.

Die Stellplatzfrage sowie der Lärmschutz sind ebenfalls im weiteren Verfahren zu detaillieren.

Entsprechende Baurechte können im Bebauungsplan Nr. 299, Meerbusch-Büderich, Frankenweg festgesetzt werden.

 

 

5.9.     Optimierung des dezentralen privaten Stellplatzangebotes / Bau eines dreigeschossigen Parkhauses am Frankenweg

 

Der Bau eines Parkhauses am Frankenweg ist im Zusammenhang mit dem privaten Stellplatzbedarf für die gesamte Siedlungen zu betrachten und dieser zuzuordnen.

Die Planungsleistungen für den hierfür erforderlichen Bebauungsplan Nr. 299, Meerbusch-Büderich, Frankenweg sollen von der GWH übernommen werden.

Die Maßnahmen werden im Laufe des Aufstellungsverfahrens entwurflich detailliert.

 

 

Abstimmungsergebnis:                    

 

einstimmig

 

 

2.     Bebauungsplan Nr. 224, Meerbusch-Büderich, Böhler-Siedlung;

         Änderung des Aufstellungsbeschlusses gem. § 2 (1) BauGB i.V.m. § 13a BauGB

 

Der Rat der Stadt ändert seinen Beschluss zur Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 224, MeerbuschBüderich, Böhler-Siedlung vom 24. Juni 2010 gemäß § 2 (1) Baugesetzbuch -BauGB- vom 23. September 2004 (BGBl. I S. 2414) in der zur Zeit geltenden Fassung. Der Bebauungsplan wird gemäß § 13a BauGB im beschleunigten Verfahren aufgestellt, ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 (4) BauGB.

 

Das Planungsziel besteht in der Entwicklung einer städtebaulichen Gesamtkonzeption unter nunmehr folgenden Rahmenbedingungen:

-     der Sicherung der Freiflächen gemäß des Teilraumentwicklungsplanes zur Böhlersiedlung

-     dem Erhalt der baulichen Siedlungsstruktur

-     bauliche Ergänzungen gemäß des     Teilraumentwicklungsplanes zur Böhlersiedlung

-     der Gesamtdarstellung und Nachweis ausreichender Flächen für den ruhenden Verkehr

      (private Stellplätze / öffentliche Parkplätze)

-     der Stärkung der Identifikation in der Böhler-Siedlung durch neu gestaltete

      Aufenthaltsqualitäten (z. B. Platzgestaltung „Im Böhlerhof“)

-     der Gewährleistung eines erhöhten Schallschutzes an den begrenzenden

      Hauptverkehrsstraßen

-     der Sicherung einer sozial ausgewogenen Bewohnerstruktur durch unterschiedliche

      Wohnformen (unterschiedliche Wohnungsgrößen (Altenwohnungen /

      Wohnungen für Alleinerziehende / Singelwohnungen / Wohngemeinschafen /

      kindergerechtes Wohnen etc.)

-     der energetischen Optimierung

-     der Freiraumgestaltung (Parkband)

 

Der räumliche Geltungsbereich dieses Bebauungsplanes wird begrenzt durch die Römerstraße im Westen, der Neusser Straße im Osten sowie durch den Laacher Weg im Süden und ist im Übersichtsplan gekennzeichnet.

                                                                                                                                             Übersichtsplan (ohne Maßstab)

 

Eine Umweltverträglichkeitsprüfung ist nicht erforderlich.

 

Mit dem Inkrafttreten dieses Bebauungsplanes treten die entgegenstehenden Festsetzungen des Bebauungsplanes Nr. 18 in Meerbusch-Büderich, Neusser Straße, des Bebauungsplanes Nr. 9 in Meerbusch-Büderich, Laacher Weg sowie des Bebauungsplanes Nr. 174, Meerbusch-Büderich, Deutsches Eck außer Kraft.

 

Abstimmungsergebnis:

 

einstimmig


Ratsherr Jürgens berichtet von den Beratungen des Ausschusses für Planung und Liegenschaften, der dem Rat die Beschlussfassung einstimmig empfehle.