Beschluss:
Der Rat
der Stadt beschließt den Bebauungsplan Nr. 281, Meerbusch-Osterath, Auf
dem Kamp / Kreisstraße K 9n 2. Bauabschnitt, als Satzung gemäß
§ 10 (1) Baugesetzbuch -BauGB- vom
23. September 2004 (BGBl. I S. 2414), zuletzt geändert
durch Gesetz vom 22. Juli 2011 (BGBl. I S. 1509) in
Verbindung mit § 7 der Gemeindeordnung für das Land
Nordrhein-Westfalen vom 14. Juli 1994
(GV.NRW. S. 666/SGV.NRW. 2023), zuletzt geändert durch Gesetz
vom 23. Oktober 2012 (GV.NRW. S. 474).
Der
räumliche Geltungsbereich wird in etwa begrenzt im
-
Süden
durch die südliche Begrenzung der Meerbuscher Straße (L 476) sowie eines
ca. 90 m langen Teilstückes der westlichen Auffahrtsrampe der Anschlussstelle
Bovert der A 57
-
Südwesten
und Westen durch die westliche Begrenzung des Weges zwischen Meerbuscher Straße
und Ivangsweg östlich des Hausgrundstückes Meerbuscher Straße 223,
weiter in westlicher Richtung auf eine
Länge von ca. 150 m entlang der südlichen Begrenzung des Ivangsweges,
durch die westlichen Grenzen der Flurstücke
1417 und 1419 der Flur 3 der Gemarkung Osterath,
weiter in östlicher Richtung durch die
südliche Begrenzung der Stadtbahnlinie Düsseldorf-Krefeld sowie
weiter in nördlicher Richtung durch die
westliche Straßenbegrenzung der geplanten K 9 n entlang der südlichen
und östlichen Grenze des Bebauungsplanes Nr. 277 bis zur südlichen Grenze des
Bebauungsplanes Nr. 276
-
Im
Osten durch die östliche Straßenbegrenzung der geplanten K 9 n bis
zur Westseite der A 57,
weiter nach
Süden entlang des westlichen Fahrbahnrandes der A 57 bis zur südlichen
Begrenzung der Meerbuscher Straße.
und ist im Übersichtsplan gekennzeichnet.
Gleichzeitig
wird die Entwurfsbegründung als Entscheidungsbegründung gemäß
§ 9 (8) BauGB beschlossen.
Dabei machte sich der Rat ergänzend die vom Ausschuss
für Planung und Liegenschaften am 20. September 2011 und 5. Februar 2013
beschlossenen Abwägungen zur 1. öffentlichen Entwurfsauslegung und zur
erneuten öffentlichen Entwurfsauslegung unter Berücksichtigung der Abwägung des
Ausschusses für Planung, Wirtschaftsförderung und Liegenschaften vom
30. Januar 2007 zur frühzeitigen Öffentlichkeits- und
Behördenbeteiligung zu eigen.
Abweichend von der am 5. Februar 2013 vom
Ausschuss für Planung und Liegenschaften beschlossenen Abwägung zur erneuten
Offenlage wird der Satz „Die Stadt beabsichtigt, die Einhaltung der Grenzwerte
dem Verfahren der Luftreinhalteplanung und der hierfür zuständigen Behörde zu
überlassen.“ ersetzt durch folgenden Satz: „Die Stadt beabsichtigt, die
Einhaltung der Grenzwerte durch die am 28. Februar 2013 beschlossenen
Maßnahmen zur Luftreinhaltung umzusetzen, bevor ein Verfahren zur Aufstellung
eines Luftreinhalteplans abgeschlossen ist.“ Diese Änderung betrifft die
Abwägungen zu den Einwendern 1 bis 4.
Die Abwägungen lagen dem Rat der Stadt in der Fassung
der Niederschriften der Sitzungen des Ausschusses für Planung und
Liegenschaften vom 20. September 2011, 5. Februar 2013 und
des Ausschusses für Planung, Wirtschaftsförderung und Liegenschaften vom
30. Januar 2007 vor. Die zu den Abwägungsbeschlüssen des Ausschusses
gehörenden Vorlagen mit den eingegangenen Stellungnahmen waren dem Rat bekannt.
Ratsherr Jürgens berichtet über die Beratungen im Ausschuss für Planung und Liegenschaften.
Ratsherr Focken erinnert daran, dass als Ausgleichsmaßnahme zusätzlich zu den gesetzlich erforderlichen die Renaturierung der Altrheinschlinge vorgesehen sei. Er frage in diesem Zusammenhang nach, ob dies Inhalt des Satzungsbeschlusses sei.
Herr Hüchtebrock erklärt, dass die Festlegungen bereits im Zusammenhang mit den Beschlüssen über die Abwägungen zur ersten Entwurfsoffenlage des Bebauungsplanes erfolgt seien.
Abstimmungsergebnis:
|
Ja |
Nein |
Enthaltungen |
CDU |
20 |
|
|
FDP |
|
10 |
|
SPD |
7 |
|
|
Bündnis 90 /
Die Grünen |
5 |
1 |
|
UWG |
|
1 |
|
Zentrum |
|
1 |
|
Fraktionslos |
1 |
|
|
Bürgermeister |
1 |
|
|
Gesamt |
34 |
13 |
|