Sitzung: 05.02.2013 Ausschuss für Planung und Liegenschaften
Beschluss: einstimmig beschlossen
Vorlage: FB4/099/2013
Beschluss:
Der Ausschuss für Planung und
Liegenschaften empfiehlt dem Rat der Stadt Meerbusch, folgenden
Grundsatzbeschluss zu fassen:
Der Rat der Stadt beschließt,
- bei der Umwandlung von Ackerland oder anderen
planungsrechtlich nicht bebaubaren Flächen in Zukunft nach einem noch zu
konkretisierenden Konzept vorzugehen. Ziel dabei ist, entsprechend des
beschlossenen Klimaschutzkonzeptes Möglichkeiten für die energetische
Ausrichtung von Planungsmaßnahmen zu nutzen. Ausgenommen von den Regelungen sind Bauanträge, auf
deren Genehmigung ein Rechtsanspruch besteht.
·
bei der Umwandlung von nicht bebaubaren
Flachen in Bauland in Zukunft nach den Kriterien eines Grundsatzbeschlusses für
die Erschließung und energetische Versorgung von neuen Baugebieten
vorzugehen. Ausgenommen von den Regelungen sind
Bauanträge, auf deren Genehmigung ein Rechtsanspruch besteht.
· Die Verwaltung wird beauftragt, dem Ausschuss für Planung und Liegenschaften und dem Rat der Stadt bis zum Mai 2013 Konzepte vorzustellen, wie eine entsprechende Regelung umgesetzt werden könnte.
Der
Wegfall des 3. Punktes des Antrages ergibt sich aus der nachfolgenden
Diskussion.
Abstimmungsergebnis: einstimmig