Sitzung: 30.01.2013 Ausschuss für Schule und Sport
Beschluss: zur Kenntnis genommen
Vorlage: FB3/162/2013
Erste
Beigeordnete Mielke-Westerlage erläutert die Vorlage. Das neunte
Schulrechtsänderungsgesetz (9. SchrÄG), welches sich mit der Einführung des
inklusiven Unterrichts befassen werde, würde nicht zum Beginn des Schuljahres
2013/2014 in Kraft treten. Dies bedeute, dass auch im kommenden Schuljahr die
Feststellung eines sonderpädagogischen Förderbedarfs, die Bestimmung eines
Förderortes sowie der förderpädagogische Unterricht nach den bisher geltenden
Vorschriften des SchulG NRW erfolgen werde.
Derzeit werde
gemeinsamer Unterricht fast ausschließlich an der städtischen
Adam-Riese-Gemeinschaftsgrundschule in Meerbusch-Büderich erteilt. Ab dem
Schuljahr 2013 / 2014 werde auch die städtische Martinus
Gemeinschaftsgrundschule in Meerbusch-Strümp diese Aufgabe wahrnehmen.
Vor dem
Hintergrund der Auflösung der städtischen Raphael-Schule habe ein Gespräch
zwischen der Schulleitung der städtischen Martinus Gemeinschaftsgrundschule,
dem Schulamt und dem Schulträger am 9. Januar 2013 stattgefunden. Die
Schulleitung und das dortige Kollegium habe sich intensiv auf dieses Thema
vorbereitet und man habe sich bereit erklärt, die Kinder der Primarstufe aus
der städtischen Raphael-Schule zu übernehmen. Damit entstehe ein zweiter
Förderort innerhalb des Stadtgebietes.
An diesen
Grundschulen werden zusätzlich Sonderpädagogen für den gemeinsamen Unterricht
eingesetzt.
SchAD’in
Banisch lobt das Engagement der städtischen Martinus Gemeinschaftsgrundschule
und verspricht, der Schule jegliche Unterstützung zukommen zu lassen. Derzeit
würden elf Schüler die Primarstufe der Raphael-Schule besuchen. Hiervon würden
zurzeit jedoch nur 4 Kinder zur städtischen Martinus Gemeinschaftsgrundschule
gehen. Es könne über die voraussichtliche Lehrerzuweisung noch keine Angaben
gemacht werden, zumal die Personalhoheit bei der Bezirksregierung Düsseldorf
liege.