Beschluss: zur Kenntnis genommen

 

 


Erste Beigeordnete Mielke-Westerlage erläutert die Vorlage. Das neunte Schulrechtsänderungsgesetz (9. SchrÄG), welches sich mit der Einführung des inklusiven Unterrichts befassen werde, würde nicht zum Beginn des Schuljahres 2013/2014 in Kraft treten. Dies bedeute, dass auch im kommenden Schuljahr die Feststellung eines sonderpädagogischen Förderbedarfs, die Bestimmung eines Förderortes sowie der förderpädagogische Unterricht nach den bisher geltenden Vorschriften des SchulG NRW erfolgen werde.

 

Derzeit werde gemeinsamer Unterricht fast ausschließlich an der städtischen Adam-Riese-Gemeinschaftsgrundschule in Meerbusch-Büderich erteilt. Ab dem Schuljahr 2013 / 2014 werde auch die städtische Martinus Gemeinschaftsgrundschule in Meerbusch-Strümp diese Aufgabe wahrnehmen.

 

Vor dem Hintergrund der Auflösung der städtischen Raphael-Schule habe ein Gespräch zwischen der Schulleitung der städtischen Martinus Gemeinschaftsgrundschule, dem Schulamt und dem Schulträger am 9. Januar 2013 stattgefunden. Die Schulleitung und das dortige Kollegium habe sich intensiv auf dieses Thema vorbereitet und man habe sich bereit erklärt, die Kinder der Primarstufe aus der städtischen Raphael-Schule zu übernehmen. Damit entstehe ein zweiter Förderort innerhalb des Stadtgebietes.

 

An diesen Grundschulen werden zusätzlich Sonderpädagogen für den gemeinsamen Unterricht eingesetzt.

 

SchAD’in Banisch lobt das Engagement der städtischen Martinus Gemeinschaftsgrundschule und verspricht, der Schule jegliche Unterstützung zukommen zu lassen. Derzeit würden elf Schüler die Primarstufe der Raphael-Schule besuchen. Hiervon würden zurzeit jedoch nur 4 Kinder zur städtischen Martinus Gemeinschaftsgrundschule gehen. Es könne über die voraussichtliche Lehrerzuweisung noch keine Angaben gemacht werden, zumal die Personalhoheit bei der Bezirksregierung Düsseldorf liege.